Wien – Geht es ums Spiel, hört sich für Novomatic der Spaß auf. Zumindest wenn der Glücksspielkonzern der Meinung ist, eines seiner eigenen wurde gefälscht. Das kommt häufig vor, das Unternehmen könnte eigentlich schon einen eigenen Richter beschäftigen. Diesmal muss sich Harald Kaml im Prozess gegen Oliver S. mit der Angelegenheit beschäftigen.

S. besitzt zwei Wettlokale im Großraum Wien. Das ist noch nicht strafbar. Allerdings hatte er in einem Hinterzimmer beziehungsweise im Keller auch Spielautomaten stehen. Die laut Novomatic noch dazu gefälscht waren – nachgemachte Software in falschen Gehäusen, behauptet Anwalt Sascha Salomonowitz.

Untermieter kaufte in Deutschland

Der Angeklagte bekennt sich aus zweierlei Gründen nicht schuldig: Erstens habe er die Räume, in denen die Geräte gefunden wurde, untervermietet gehabt. Und zweitens habe dieser Untermieter versichert, die Automaten seien in Ordnung, er habe sie in Deutschland gekauft.

Am ersten Verhandlungstag bestätigte der das als Zeuge, nun sollen die Bediensteten des Lokals ihre Erlebnisse schildern. Akos S. hat schon Interessantes zu berichten: Der Kellerraum sei mit einem elektronischen Schloss gesichert gewesen, das sich nur mittels Fernbedienung und Code öffnen ließ.

"Und wer konnte dort spielen?", fragt Kaml. "Jeder Gast." – "Bei der Polizei haben Sie aber noch gesagt, es sei nur für Stammkunden gewesen?" Der Zeuge lacht. "Für mich waren das Leute, die ich zweimal gesehen habe." Dass die regulären Wettterminals frei zugänglich waren, die Spielautomaten, deren Gewinne er auszahlen musste, aber nicht, habe er nie hinterfragt.

"Für mich sind alle Stammkunden"

Auch der nächste Kellner behauptet, jeder habe sein Geld verlieren dürfen. "Für mich sind alle Stammkunden." – "Und warum brauchte man dann einen Code?" – "Es war untervermietet, das ist in der Branche üblich." Völlig neu sei ihm dagegen, dass es auch gefälschte Automaten gibt.

Der dritte hat die originellste Erklärung, warum der Spielraum gesichert war: "Es hat oft Beschwerden gegeben, weil Leute zugeschaut haben. Daher gab es es das Schloss, damit nur die Spieler hineinkönnen." Ob ihm aufgefallen sei, dass die angebotenen Spiele nicht zu den Geräten passten? "Nein, ich spiele nicht, das ist Geldverschwendung. Daher erkenne ich auch keine Fälschungen."

Anwalt Salomonowitz fordert eine Verurteilung, da S. die Urheberrechtsverletzung zumindest in Kauf genommen habe. Er hätte sich vom Untermieter einen Nachweis bringen lassen müssen, dass die Geräte legal sind.

Kein Gutachten zu Automaten

Verteidiger Sascha Flatz will dagegen einen Freispruch: nicht nur, weil sein Mandant glauben dürfte, alles sei legal, sondern auch, weil es gar kein Gutachten gebe, ob die Automaten überhaupt Imitate seien.

Letzteres benötigt Kaml für seinen nicht rechtskräftigen Freispruch gar nicht. "Natürlich ist es verdächtig, wenn man Automaten in ein Hinterzimmer stellt. Aber das ist wohl nur aus Angst vor der Finanzpolizei und nicht, weil sie gefälscht sind." Der Angeklagte habe dem Untermieter vertrauen können, alleine die Tatsache, dass ein echt aussehendes Spiel in einem anders beschrifteten Gehäuse stecke, bedeute nicht automatisch eine Fälschung. (Michael Möseneder, 1.4.2016)