Klagenfurt – Die Anklage gegen den freiheitlichen Kärntner Ex-Politiker Harald Dobernig in der Causa Birnbacher ist rechtskräftig. Gerichtssprecherin Ute Lambauer bestätigte der APA entsprechende Medienberichte vom Freitag. Dobernig wird wegen Beitrags zur Untreue angeklagt. Das Oberlandesgericht Graz hat einen Einspruch seines Anwalts gegen die Anklage zurückgewiesen.

Steuerberater Dietrich Birnbacher hatte für ein sechsseitiges Gutachten zum Hypo-Verkauf an die BayernLB ein Millionenhonorar erhalten, das teilweise – wie sich später herausstellte – zur illegalen Parteienfinanzierung der ÖVP und der Freiheitlichen unter Jörg Haider (damals BZÖ) gedacht war. Im Birnbacher-Prozess 2012 wurden der Steuerberater selbst, der frühere Kärntner ÖVP-Chef Josef Martinz sowie die beiden damaligen Landesholding-Vorstände rechtskräftig wegen Untreue zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Aktive Rolle

Dobernig war damals, als das Honorar ausgezahlt wurde, Landeshauptmann Haiders Büroleiter. Die Anklage der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft wirft Dobernig vor, eine nicht unwesentliche Rolle in der Causa gespielt zu haben. So soll er sich aktiv an der Beauftragung weiterer Gutachter und der Erstellung ihrer Expertisen beteiligt haben. Er habe an Besprechungen teilgenommen, sich Textvorschläge und Entwürfe übermitteln lassen und sich im Aufsichtsrat der Kärntner Landesholding als Vertreter des Landes für die Auszahlung des Honorars an Birnbacher ausgesprochen. Dort habe er die Höhe des Honorars auch als angemessen dargestellt.

Das Verfahren wurde Richter Christian Liebhauser-Karl zugeteilt. Einen Termin für den Prozess gab es zunächst nicht. (APA, 1.4.2016)