Wien – Der ÖGB-Bundesvorstand hat sich am Mittwoch in einer Resolution für eine Vereinheitlichung der Mindestsicherung über eine Bundeskompetenz ausgesprochen. Eine von der ÖVP geforderte Deckelung oder Kürzung der Mindestsicherung lehnt der Gewerkschaftsbund ab. Die Christgewerkschafter enthielten sich der Stimme, weil sie eine Wartezeit von drei Jahren für Asylwerber wollen.

Der ÖGB fordert, die Bedarfsorientierte Mindestsicherung von den Ländern in Bundeskompetenz zu verlagern. Damit sollen ein einheitlicher Vollzug und auch einheitliche Leistungshöhen in allen Bundesländern erreicht werden. "Deutliche Ablehnung" formuliert die Gewerkschaft gegen Alleingänge einzelner Bundesländer bei der Kürzung der Mindestsicherung, wie zuletzt in Oberösterreich. Diese werden als verfassungswidrig erachtet.

Deckelung würde Sozialabbau bedeuten

Um Armut zu bekämpfen, fordert der ÖGB eine Weiterentwicklung der Mindestsicherung. Konkret verlangt er, dass sie auf die Höhe der Armutsgefährdungsgrenze angehoben wird. Der Vermögensfreibetrag von derzeit 4.200 Euro soll ebenfalls angehoben werden, um unnötige Härtefälle zu vermeiden. Auch den Wiedereinsteigerfreibetrag will die Gewerkschaft anheben, damit auch bei Teilzeitbeschäftigung ein finanzieller Anreiz zur Arbeitsaufnahme besteht.

Die von der ÖVP geforderte Deckelung der Mindestsicherung lehnt der Gewerkschaftsbund ab. Diese würde "massiven Sozialabbau" bedeuten, vor allem bei Kindern und Pflegebedürftigen. Eine Deckelung bei 1.500 Euro würde nach Angaben des ÖGB rund 40.000 Kinder und Jugendliche treffen.

Entlohnung unter KV kommt für ÖGB nicht in Frage

Eine Umstellung der Mindestsicherung von Geld- auf Sachleistungen hält die Gewerkschaft nur für "sehr beschränkt sinnvoll". Direktzahlungen der Sozialämter an Wohnungsvermieter sowie an Energieversorger befürwortet der ÖGB. Ansonsten sollten die Geldleistungen in der Mindestsicherung aber beibehalten werden.

Eine Ausweitung von Strafsanktionen kommt für den Gewerkschaftsbund nicht in Frage. Er fordert die Vollziehung der bestehenden Sanktionsmöglichkeiten. Darüber hinausgehende Strafsanktionen für Bezieher, die arbeitswillig sind, in der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt aber so gut wie keine Chance haben, werden jedoch abgelehnt.

Forderungen nach einer Kürzung der Mindestsicherung mit dem Argument, dass die Differenz zum erzielbaren Erwerbseinkommen zu gering sei, weist der ÖGB zurück. Stattdessen wird ein Mindestlohn von 1.700 Euro pro Monat in allen Kollektivverträgen gefordert, die für alle Beschäftigten in Österreich gelten müssten. Eine Entlohnung unter dem KV-Niveau kommt für den ÖGB nicht in Frage, auch nicht für Asylwerber. Daher lehnt es der Gewerkschaftsbund auch ab, Erwerbsarbeit durch gemeinnützige Arbeit zu ersetzen.

"Integrationsunterstützung" für Asylberechtigte

Um den Andrang von Flüchtlingen auf den Arbeitsmarkt zu bewältigen, verlangt der ÖGB eine Aufstockung des Personalstandes des AMS um zumindest 400 Vollzeitbeschäftigte. Für Deutschkurse und Kompetenzchecks sollen dem AMS die notwendigen Mittel zur Verfügung gestellt werden. Asylwerber sollen nach dem vollendeten sechsten Monat ihres Asylverfahrens Zugang zum Arbeitsmarkt unter den Regeln des Ausländerbeschäftigungsgesetzes bekommen.

Die Christgewerkschafter enthielten sich bei dieser Resolution der Stimme. FCG-Vorsitzender Norbert Schnedl begründete dies damit, dass die Forderung, wonach die Mindestsicherung erst nach drei Jahren Beschäftigung bzw. Selbstständigkeit in Österreich gewährt werden soll, nicht aufgenommen worden ist. "Wir wollen keine Kürzung der Mindestsicherung, aber wenn noch nie Beiträge in das österreichische Sozialversicherungssystem geleistet wurden, müssen andere Instrumente greifen. Das steigert die Akzeptanz der Mindestsicherung und macht gleichzeitig auch deutlich, dass Sozialsysteme keine Einbahnstraße sind", argumentierte Schnedl, der damit auch eine Systemüberlastung verhindern will, gegenüber der APA. Asylberechtigte sollen stattdessen bis zur Berechtigung zum Bezug der Mindestsicherung eine "Integrationsunterstützung" bekommen, die an bestimmte Integrationsleistungen wie Spracherwerb oder Ausbildungen geknüpft ist. (APA, 30.3.2016)