Klagenfurt – Nach dem Scheitern des Rückkaufangebots des Landes Kärnten für die Heta-Anleihen hat sich der Streit wieder mehr auf die juristische Ebene verlagert. Sofort nach Bekanntwerden des Scheiterns hatten mehrere Gläubiger Klagen angekündigt, ganz so heftig scheint es in der Realität aber doch nicht zu sein. Denn seit 14. März sind gerade einmal zwei Klagen am Landesgericht Klagenfurt eingebracht worden.

Und auch bei diesen beiden Klagen handelt es sich offenbar nicht um die wirklich großen Brocken, es sei "nichts Großartiges" dabei, verlautete aus dem Gericht. Vergangene Woche hatten ja mehrere Gläubiger angekündigt, das Land Kärnten via Klage zur Zahlung zwingen zu wollen. Die ganz großen Brocken wurden in Klagenfurt aber bisher offenbar nicht eingeklagt, denn laut Auskunft des Landesgerichtes Klagenfurt liegt der Streitwert der insgesamt rund 35 Klagen in der Causa Heta bei gerade einmal 600 Mio. Euro.

Nachrangige Forderungen

"Bei den anhängigen Verfahren handelt es sich großteils um nachrangige Forderungen", sagte Gerichtssprecherin Eva Jost-Draxl auf APA-Anfrage. Diese Klagen wurden im vergangenen Jahr eingebracht, als das Hypo-Sanierungsgesetz einen Teil der Forderungen für erloschen erklärte. Das Gesetz wurde vom Höchstgericht aufgehoben, die Klagen liegen aber weiterhin am Tisch.

Die klagenden Gläubiger gehen unterschiedlich vor. Ein Teil der Klagen richtet sich gegen die Heta als Erstbeklagte, die Kärntner Landesholding und das Land werden als Ausfallsbürgen gleich mitbeklagt. Andere wieder haben die Klagen gegen die Heta und Landesholding bzw. Land getrennt, was wegen der Gerichtsgebühren die teurere Variante ist. Das Landesgericht wird also auch ohne Insolvenzverfahren gegen das Land Kärnten mit der Causa Hypo/Heta genug zu tun haben. (APA, 23.3.2016)