Fünf Prozent der Österreicher sagen in der aktuellen Standard-Umfrage, dass sie Richard Lugner wählen würden, bei der Nachfrage an die Unentschlossenen kommt noch der eine oder andere Prozentpunkt dazu.

Voraussetzung wäre natürlich, dass Herr Lugner überhaupt antritt. Entschlossen hat er sich ja dazu, nach einigem Hin und Her. Den Kostenbeitrag für die Beteiligung an der Wahl hat er auch erlegt – die 3600 Euro kriegt er aber zurück, wenn "der Wahlvorschlag nicht veröffentlicht" wird, wie es in Paragraf 9, Absatz 3 des Bundespräsidentenwahlgesetzes festgelegt ist. Das heißt: Wenn der Wahlbehörde keine 6000 formgerecht beglaubigten Unterstützungserklärungen vorgelegt werden, ist es mit der zweiten Präsidentschaftskandidatur des Baumeisters vorbei.

Ist das denn gar so schwer? Offenbar schon. Denn es ist die eine Sache, sich die Wahl von Lugner zu wünschen und gegebenenfalls auch ein Kreuzerl bei seinem Namen zu machen (das haben bei seinem Antreten 1998 immerhin 413.066 Wähler gemacht); es ist eine andere Sache, sich die Mühe zu machen, auf das Gemeindeamt zu gehen und dort eine Unterstützungserklärung abzugeben. Das erfordert ein bisserl Zeiteinsatz, vielleicht auch Zivilcourage der einzelnen Unterstützer. Größere wahlwerbende Gruppen können das leichter organisieren als ein einzelner Kandidat. Ob es einem gefällt oder nicht: Unsere Demokratie baut auf demokratischen Organisationen vulgo Parteien auf. (Conrad Seidl, DER STANDARD, 20.3.2016)