Nun ist sie durch, die Lex Bank Austria. Am Mittwoch wurde im Parlament die Novelle zum Sozialversicherungsgesetz (ASVG) beschlossen, mit den Stimmen der Regierungsparteien sowie jenen von FPÖ, Grünen und Team Stronach – nur die Neos waren dagegen.

Die Gesetzesnovelle wurde durch den Plan der Bank Austria (BA) ausgelöst, die im Rahmen ihrer Restrukturierung die Bankpension für aktive Mitarbeiter (rund 3.300 Personen) abschaffen will. Die BA berief sich bei ihrem Vorhaben, die Banker unter das Dach der staatlichen Pensionsversicherungsanstalt (PVA) zu transferieren, auf Paragraf 311 ASVG, in dem ein Übertragungsbetrag von sieben Prozent des letzten Monatsgehalts an die PVA festgeschrieben ist.

"Historische Pauschalierung"

Allerdings waren Sozialministerium und PVA anderer Rechtsmeinung: Sie argumentierten, dass diese Bestimmung auf die BA nicht anwendbar sei, weil der Transfer die Auflösung des Dienstverhältnisses voraussetze – was bei der BA ja nicht der Fall ist.

Zudem ging es auch um den Übertragungssatz von sieben Prozent: Der aktuelle Beitragssatz zur Pensionsversicherung beträgt ja 22,8 Prozent, die sieben Prozent seien eine "historische Pauschalierung" aus der Zeit der ASVG-Entstehung, die nie angehoben worden sei, heißt es in der Begründung für die Novelle.

Änderungskündigung zählt nicht

Das neue Gesetz regelt nun den Transfer in Fällen ohne Auflösung des Dienstverhältnisses und legt für diese Fälle den Übertragungsbetrag mit 22,8 Prozent fest. Zudem wurde darin auch eine mögliche Umgehung ausgeschlossen: Im Fall von Änderungskündigungen vor Transfers ins staatliche System gilt trotzdem der höhere Betrag.

Und: Auch die Betriebsvereinbarung der Bank Austria, in der Mitte Dezember 2015 Abfederungen für die geplante Änderung des Versicherungssystems fixiert wurden, wurde per neuer ASVG-Bestimmung (Paragraf 696 Absätze 4 und 5) quasi repariert.

"Gesetz auf Bestellung"

Die Neos halten die Novelle für ein "Anlassgesetz auf Bestellung eines italienischen Unternehmens", mit dem der BA-Mutter Unicredit die Auflösung von 800 Millionen Euro ermöglicht werde. Die Argumentation der Bank, dass sie nach der Auflösung von 1,9 Milliarden rund 1,6 Milliarden an neuen Rückstellungen unter anderem für die Restrukturierung gebildet habe, lassen die Neos nicht gelten. Laut Sozialsprecher Gerald Loacker gehe es darum, dass nun der Steuerzahler die Pensionslasten trage.

Die Bank Austria hat stets angekündigt, das Gesetz abzuwarten – und dann weitere, allenfalls rechtliche Schritte zu überlegen. Bis die Bank den Überweisungsbetrag geleistet hat, bleibt für die 3.300 Mitarbeiter mit "Pensionsäquivalent" (so heißt der Anspruch auf eine Bankpension) alles beim Alten: "Um eine Versorgungslücke zu verhindern", besteht das Pensionsäquivalent laut Novelle so lange weiter. (Renate Graber, 16.3.2016)