Die Spitzen der Landesregierung verspüren in der Heta-Angelegenheit viel Gegenwind: Peter Kaiser, Gaby Schaunig (beide SPÖ), Christian Benger (ÖVP) und Rolf Holub (Grüne; von links nach rechts).

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Wien – Differenzen zwischen Heta-Gläubigern auf der einen und der Allianz aus Kärnten und Bund auf der anderen Seite gibt es viele. Jetzt gibt es aber eine Konstellation, bei der die Regierung den Heta-Investoren juristischen Rückenwind verleiht. Der Bund ist nämlich der Ansicht, dass die Rechte der Gläubiger gegenüber Kärnten durch das Abwicklungsregime "unberührt" blieben. Nachsatz: "Es greifen weder das BaSAG noch der FMA-Mandatsbescheid vom 1. März 2015 in die Bürgschaftsverpflichtung des Landes Kärnten ein."

Getroffen wurden die Aussagen in einem Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof, vor dem eine Gläubigergruppe das Bankenabwicklungs- und Sanierungsgesetz (BaSAG) bekämpft. Dabei wurde eine Stellungnahme der Regierung eingeholt, die vom Bundeskanzleramt (Abteilung Wirtschaftsrecht) verfasst und von der Regierung einstimmig genehmigt wurde. In dieser Expertise wird die Verfassungskonformität des Gesetzes auch damit begründet, dass die Landeshaftung nicht ausgehebelt werde. Ansonsten käme es zu einer Schlechterstellung des Gläubigers im Abwicklungsverfahren gegenüber einem Insolvenzverfahren, was von der entsprechenden EU-Richtlinie ausdrücklich ausgeschlossen wird.

Diskrepanz bei Schelling

Rechtsanwalt Ingo Kapsch sieht darin eine Bestätigung seiner Ansicht, dass schon der Zahlungsstopp der Heta die Haftungen schlagend werden lasse. Zudem ortet er eine Diskrepanz zwischen den öffentlichen Aussagen der Regierung – insbesondere von Finanzminister Hans Jörg Schelling – und der eigenen Stellungnahme. Der Minister hat öfters kundgetan, dass den Gläubigern jahrelange juristische Auseinandersetzungen drohten. Auch Kärnten argumentiert so. Mit der Stellungnahme werde hingegen klar zum Ausdruck gebracht, dass die Haftungen beim Mandatsbescheid schlagend würden und das zivilrechtlich rasch durchsetzbar sei.

Kapsch und der Sprecher der Gläubigergruppe Teutonia, Urs Fähndrich, setzen nun auf einen Exekutionstitel gegen Kärnten. Da gelte das Prinzip "first-come, first-served". Da die Gruppe schon beim Höchstgericht sei, hab man gute Karten. Laut Kapsch wäre es am einfachsten, Bankguthaben zu beanspruchen.

Kärnten bestreitet Haftungsfall

Völlig konträr ist die Haltung Kärntens, das am Mittwoch neue Abwehrstrategien über seine Rechtsvertreter verkündete. Das Land vertritt nun die Ansicht, dass selbst ein in den nächsten Wochen von der Finanzmarktaufsicht erwarteter Schuldenschnitt keinen Haftungsfall auslöse. Der Grund, den die Anwälte Norbert Abel und Manfred Ketzer nannten: Im Gesetz wird die Zahlungsunfähigkeit der Heta als Auslöser der Bürgschaft normiert. Die trete aber auch bei einem Schuldenschnitt nicht ein.

Noch einen anderen Ausweg will man im Kärntner Haftungsgesetz entdeckt haben. Dort steht sinngemäß geschrieben, dass der Bürge gegen den Schuldner regressieren kann. Wenn man gegen die Heta wegen des Haircuts keine Ansprüche durchsetzen könne, sei auch die Haftung hinfällig, meinen die Anwälte. Auch der Umstand, dass jährlich Verzugszinsen von gut 800 Millionen Euro anfallen, ficht Kärnten nicht an. Wenn das Land schon nicht die Hauptschuld begleichen könne, seien die Zinsen irrelevant, sagte Abel. Er übt vielmehr Druck auf die Gläubiger aus, weil sie das attraktive Vergleichsangebot Kärntens nicht angenommen haben. Er hätte bei seiner solchen Entscheidung "Fracksausen". (as, 16.3.2016)