Bild nicht mehr verfügbar.

Offene WLAN-Netze werden durch den EU-Generalanwalt gestärkt

Foto: Reuters/Bedford

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) dürfte die Betreiber von offenen WLAN-Netzen vor Abmahnungen schützen. Diese seien "für Urheberrechtsverletzungen eines Nutzers nicht verantwortlich", sagte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs, Maciej Szpunar, in seiner Stellungnahme. Die Richter folgen dem Generalanwalt meist in dessen Argumentation, in diesem Fall handelt es sich noch dazu um ein sehr klares Statement. Die Frage sorgte bislang immer wieder für Unsicherheiten. Für Hotels oder Cafes, die ihren Gästen kostenfreies WLAN anbieten, hätte eine Verantwortlichkeit für deren Handlungen in diesem Netz massive juristische Implikationen.

"Weichenstellung für mehr offene Netze"

Die Digitale Gesellschaft Deutschland lobte den Generalanwalt. Folgt der EuGH dessen Linie, könnte das Konsequenzen für den Gesetzentwurf der deutschen Bundesregierung zum Thema WLAN-Störerhaftung haben. "Mit seinem Schlussantrag hat der Generalanwalt heute eine wichtige Weichenstellung für mehr offene Funknetze in Deutschland und Europa vorgenommen", sagt Volker Tripp, politischer Geschäftsführer der Digitalen Gesellschaft.

Im konkreten Fall, der vor dem EuGH verhandelt wird, geht es um den Betreiber eines Ton- und Lichttechnikverkäufers, der offenes WLAN angeboten hatte. Ein Kunde dürfte in seinem Netz Medieninhalte aus illegitimen Quellen heruntergeladen haben, woraufhin der Shopinhaber eine Abmahnung erhielt. Der Geschäftsbesitzer, der auch Mitglied der Piratenpartei ist, wehrte sich dagegen. (red, 16.3.2016)