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Neben Warnhinweisen auf Zigarettenschachteln wurde auch ein Verbot von aromatisiertem Tabak beschlossen.

Foto: EPA / KARL-JOSEF HILDENBRAND

Wien – Die EU-Tabakrichtlinie, die unter anderem Verordnungen zur Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen enthält, hat am Dienstag den Ministerrat passiert. "Die Umsetzung dieser EU-Richtlinie ist ein weiterer Schritt, um Menschen den Ausstieg aus dem Rauchen zu erleichtern", erklärte dazu Gesundheitsministerin Sabine Oberhauser (SPÖ) in einem Statement.

Die Richtlinie enthält Vorschriften über Herstellung, Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen. Mit Fotos von Krebsgeschwüren oder Raucherlungen soll eine abschreckende Wirkung insbesondere für Jugendliche erzielt werden. Die Warnhinweise müssen 65 Prozent der Vorder- und Rückseite von Verpackungen bedecken.

Bis 20. Mai 2017

Tabakprodukte, die vor dem 20. Mai 2016 produziert werden und daher noch keine Warnhinweise führen müssen, dürfen in den Trafiken noch bis 20. Mai 2017 verkauft werden, wenn sie von Großhändlern bis 20. Juli 2016 an Tabaktrafikanten ausgeliefert wurden. Ab dem 20. Mai 2017 müssen dann alle Tabakprodukte die kombinierten gesundheitsbezogenen Warnhinweise führen. Hinweise wie "light" und "mild" auf den Verpackungen werden verboten.

Verboten werden zudem Zigaretten und Tabak zum Selbstdrehen mit charakteristischen Aromen, auch Kautabak wird verboten. Erzeuger müssen zudem Berichte über die Inhaltsstoffe vorlegen, die fachliche Kontrolle erfolgt dabei von der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (Ages). Der Beschluss der Richtlinie im Nationalrat erfolgt laut Gesundheitsministerium Ende April. (APA, 15.3.2016)