Die Registrierkassenpflicht kommt frühestens ab Mai.

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Wien – Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Registrierkassenpflicht nicht verfassungswidrig ist. "Einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Freiheit der Erwerbstätigkeit" erkennt das Höchstgericht nicht.

Der VfGH befasste sich mit dem Antrag einer nebenberuflichen Schmuckdesignerin, eines Taxiunternehmers und einer Tischlerei. Diese hielten den durch die Registrierkassen verursachten Aufwand für unverhältnismäßig hoch und hatten unter anderem mit Verletzung des Grundrechts auf Freiheit der Erwerbsbetätigung argumentiert. Der VfGH folgte dem nicht.

Gültig ab Mai

Die Registrierkassenpflicht sei grundsätzlich geeignet, Manipulationsmöglichkeiten zu reduzieren und damit Steuerhinterziehung zu vermeiden, stellt das Höchstgericht klar. Sie sei auch nicht unverhältnismäßig für Kleinunternehmen. Die Verpflichtung zur Verwendung der Registrierkasse gilt jedoch frühestens ab 1. Mai. Es sei nämlich nicht so, dass sich die Registrierkassenpflicht aus den Umsätzen des Jahres 2015 ergäbe, urteilen die Höchstrichter. Das Überschreiten gewisser Umsatzgrenzen im Jahr 2015 spiele für die Frage der Registrierkassenpflicht keine Rolle. Eine Rückwirkung gebe es nicht. Die Beschwerdeführer seien von einer solchen ausgegangen, erläutert VfGH-Präsident Gerhart Holzinger.

Kleiner Aufschub

Klargestellt wurde also, dass erst der Umsatz ab dem 1. Jänner 2016 für die Frage der Registrierkassenpflicht maßgeblich ist. An den Umsatzgrenzen, die von den Unternehmern als zu niedrig gewertet wurden, rüttelte der VfGH nicht. In der Wirtschaftskammer sieht man die Entscheidung mit einem lachenden und einem weinenden Auge. Immerhin gäbe es jetzt für Unternehmer einen kleinen Aufschub, der spätere Geltungsbeginn helfe, Lieferengpässe zu entschärfen sagt René Tritscher, Geschäftsführer der Bundessparte Handel dem STANDARD: "Es ist bedauerlich, dass der VfGH den Beschwerdeführern nicht in allen Punkten gefolgt ist. Andererseits ist die Entscheidung des Höchstgerichts zu akzeptieren. Positiv ist, dass es jetzt Rechtssicherheit für die Unternehmen gibt und sie sich mit ihren Investitionen auch danach richten können", so Tritscher. (rebu, 15.3.2016)