Die Bankenkrise in Europa lässt sich in drei Phasen einteilen: retten, reparieren, ausprobieren. In Phase eins wurde Steuergeld eingesetzt, um umfallende Kreditinstitute aufzufangen. Allein im Krisenjahr 2008 stellten EU-Länder unglaubliche 4500 Milliarden Euro an Garantien und Geldspritzen für wackelnde Banken zur Verfügung.

In Phase zwei folgte die Neuausrichtung. Auf EU-Ebene wurden zahlreiche Gesetze erlassen, die garantieren sollen, dass Steuerzahler bei künftigen Bankpleiten geschützt sind. Aktuell läuft Phase drei an, die zeigen wird, was die neuen Regeln taugen.

Das wichtigste Werkzeug im Baukasten der Bankenaufseher soll künftig das Bail-in sein. Das Prinzip dahinter ist simpel. Bevor eine Bank andere Arten von Hilfe erhält, sollen ihre Gläubiger zur Kasse gebeten werden. Entweder die Finanzaufseher erlassen also einen Teil der Verbindlichkeiten eines überschuldeten Instituts. Das ist im Falle der Heta geplant. Oder aber es findet eine Umwandlung statt: Bestimmte Verbindlichkeiten einer Bank, dazu zählen Sparguthaben über 100.000 Euro, werden in Eigenkapital gewandelt. Diese Variante kommt nur infrage, wenn ein Kreditinstitut saniert werden soll.

Ob Bail-in in der Praxis funktioniert, weiß niemand. Die neuen Regeln sind in der EU seit 1. 1. 2016 in Kraft. Es existieren viele Ausnahmen, welche Schulden einem Bail-in unterzogen werden dürfen. Es ist also gar nicht gesagt, dass ein Kreditinstitut im Ernstfall genug Schulden hält, die gestrichen werden können. Dann werden erst recht die Steuerzahler einspringen müssen.

Dann ist fraglich, ob die Finanzaufseher und die Politik bereit sind, im Ernstfall zu handeln. Wenn ein Land Investoren und Sparer mit Guthaben über 100.000 Euro beschneidet, werden viele Unternehmen und Privatpersonen horrende Verluste erleiden. Keine Regierung wird so eine Entscheidung leicht treffen. "Gerade weil so viele Unsicherheiten über Bail-in existieren, findet der Fall Heta international starke Beachtung" , sagt Nicolas Veron, Bankenexperte beim Peterson Institute in Washington.

Österreichs Sonderfall

Wobei die Heta ein Sonderfall ist. Zwar kommt jenes österreichische Gesetz zur Anwendung, mit dem die EU-Regeln zum Bail-in national eingeführt wurden, doch die Heta ist keine Bank, sondern eine Abbaugesellschaft, die das kaputte Vermögen der früheren Hypo verwerten soll. Für einen solchen Fall waren die Regeln nicht gedacht. Ob sie trotzdem anwendbar sein werden, müssen Gerichte entscheiden. Dann sind da die Landeshaftungen. Aber diese komplexe Gemengenlage fördert nur das Interesse an der Heta, sagt Veron, denn alle großen Bankenabwicklungen in Zukunft werden juristisch, politisch und finanziell heikle Fragen berühren.

Dabei ist die Heta nicht der einzige Testfall. In Portugal hat die Regierung 2014 die Banco Espírito Santo, bei der es Malversationen im großen Stil gab, mit 4,9 Milliarden Euro aufgefangen. In der Folge wurde aus dem gesunden Teile des Instituts die Novo Banco geschaffen. Sie leidet aber unter einem Kapitalmangel.

Die Regierung in Lissabon hat deshalb Ende 2015 Anleihen der Novo Banco im Wert von rund zwei Milliarden Euro in eine Bad Bank ausgelagert. Auch bei diesen Papieren ist ein Schuldenschnitt geplant. Doch die betroffenen Gläubiger fühlen sich diskriminiert, und viele Klagen sind bereits in Vorbereitung. Nicht nur in Österreich, auch in Portugal beginnt der Frühling für Anwälte. (András Szigetvari, 14.3.2016)