Bei der Do-&-Co-Tochter Henry am Zug sollen Arbeitsinspektorat und Finanzpolizei Übertretungen festgestellt haben.

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Wien – Bei der Do-&-Co-Tochter Henry am Zug soll es zu Verletzungen der Arbeitszeitregelung gekommen sein, nun droht eine Verwaltungsstrafe von 1,3 Millionen Euro, berichtet der "Kurier" vom Freitag. Das Unternehmen bestätigte Ermittlungen, sieht sich aber rechtlich auf der sicheren Seite.

Laut Bericht haben Arbeitsinspektorat und Finanzpolizei bei einer Überprüfung Ende Jänner zahlreiche Übertretungen festgestellt, des weiteren sollen die Arbeitszeitaufzeichnungen mangelhaft gewesen sein.

Vereinbarung mit Arbeitnehmern

Do & Co verweist auf eine Vereinbarung mit der Arbeitnehmervertretung, wonach die Vorgehensweise großteils in Ordnung sei. "Unter dieser Voraussetzung sind keine wesentlichen Arbeitszeit-Überschreitungen und Ruhezeit-Unterschreitungen erfolgt", wird Do-&-Co-Gründer Attila Dogudan von der Zeitung zitiert. Gelten diese Regelungen nicht, räumte Dogudan ein, gab es eine Überschreitung.

Laut der Gewerkschaft Vida gab es zwar eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat, aber nicht mit der Gewerkschaft. Abgesehen davon gelten die gesetzlichen Regelungen zu den Ruhezeiten. Die Arbeitsbedingungen von Henry am Zug sorgen nicht zum ersten Mal für Aufregung. Im Sommer des Vorjahres hatte die Vida dem Unternehmen wieder einmal vorgeworfen, die ungarischen Mitarbeiter wie "moderne Sklaven" zu behandeln.

Verstoß gegen Entsenderichtlinie

Die betroffenen Mitarbeiter würden zwar zu 80 Prozent in Österreich arbeiten, aber nur zu ungarischen Konditionen – mit netto rund 500 statt bis zu 1.500 Euro pro Monat bezahlt. Das sei ein klarer Verstoß gegen die europäische Entsenderichtlinie und stehe auch im Widerspruch zu den Bestimmungen des österreichischen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes.

Dogudan hatte die Vorwürfe so kommentiert: "Wenn die Entsenderichtlinie für das Transportgewerbe so ausgelegt würde, wie die Gewerkschaft das meint, müssten auch Piloten, die über mehrere Länder fliegen, mehreren Kollektivverträgen unterliegen. Dass das nicht sein kann, sagt schon der Hausverstand." (APA, 11.3.2016)