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Der Eingang zum Hochsicherheitsgefängnis Skien.

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Eine der Zellen.

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Hier ist Anders Behring Breivik als einziger Häftling in einer Abteilung für besonders gefährliche Gefangene untergebracht. Dagegen hat er nun geklagt.

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Oslo/Stockholm – Anders Behring Breivik beschäftigt erneut Norwegens Justiz. Der 37-Jährige, der im Juli 2011 in Oslo und auf der Insel Utøya insgesamt 77 Menschen tötete, hat den norwegischen Staat wegen "unmenschlicher Haftbedingungen" verklagt. Der Prozess beginnt am 15. März im Hochsicherheitsgefängnis Skien. Dort, rund 100 Kilometer südwestlich von Oslo, verbüßt Breivik seine Strafe in Einzelhaft und ohne Kontakt zu anderen Insassen.

Die Isolierung seines Mandanten habe dessen psychische Gesundheit negativ beeinflusst und verstoße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, sagt Breiviks Anwalt Øystein Storrvik. Für den Fall einer gerichtlichen Niederlage in Norwegen hat der Anwalt weitere Schritte angekündigt. Vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht in Straßburg zu ziehen wäre dann "selbstverständlich", so Storrvik.

Ärzte überwachen Breivik

Im aktuellen Prozess gelten Breiviks Chancen als gering. Schwer wiegen dürften die Aussagen der Ärzte, die in der Haftanstalt Breiviks Gesundheitszustand kontinuierlich überwachen. Zwar zeige er zeitweise deutliche Anzeichen psychischer Instabilität, zitiert der Norwegische Rundfunk NRK eine entsprechende Beurteilung. Die behandelnden Ärzte glauben jedoch nicht, "dass die Störungen von seinem Gefängnisaufenthalt herrühren". Eine "fundamentale Änderung seines mentalen Gesundheitszustands" sei nicht festzustellen.

Die norwegische Generalstaatsanwaltschaft für Zivilrechtsfälle, die im Prozess den Staat vertritt, weist ihrerseits Breiviks Anschuldigungen kategorisch zurück. Die Haftbedingungen seien mit den Vorgaben der Menschenrechtskonvention "durchaus vereinbar", heißt es in einem Schreiben an das Amtsgericht Oslo, das für den Prozess verantwortlich zeichnet.

Breivik habe immerhin Zugang zu drei Zellen – einem Wohn- und einem Studienzimmer sowie einem Raum für sportliche Betätigung. Er verfüge über einen Fernseher, einen Computer – ohne Internetzugang – und eine Spielkonsole. Und auch wenn er aufgrund von Sicherheitsmaßnahmen von den anderen Insassen abgeschirmt sei, habe er doch regelmäßig Kontakt zum Wachpersonal und zu Fachkräften.

Nicht mehr am Fernstudium interessiert

Im vergangenen Jahr war Breivik gestattet worden, an der Uni Oslo ein Fernstudium in Staatswissenschaft aufzunehmen. Doch inzwischen habe sein Mandant das Interesse am Studium verloren; dies sei ein "klarer Beleg" für die negativen Auswirkungen der Einzelhaft, so Anwalt Storrvik.

Klagen will er auch gegen die Überwachung von Breiviks Briefwechsel: Dies stelle einen Eingriff in die Privatsphäre dar. Natürlich verletze dies die Privatsphäre, heißt es dazu vonseiten der Generalstaatsanwaltschaft. Jedoch sei die staatliche Kontrolle unabdingbar, um den Verurteilten am Aufbau eines Netzwerks zu hindern, das "vitalen gesellschaftlichen Interessen schaden könne". Nach wie vor erhält Breivik aus dem In- und Ausland zahlreiche Briefe von Bewunderern – zumeist aus der rechtsextremen Szene.

Breivik war im August 2012 zu 21 Jahren Haft mit anschließender Sicherheitsverwahrung verurteilt worden. Aus Sicherheitsgründen finden Teile des bevorstehenden Prozesses unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. (Anne Rentzsch, 11.3.2016)