Warschau – Der Konflikt zwischen der nationalkonservativen polnischen Regierung und dem Verfassungstribunal um die umstrittene Justizreform hält an. Weil die Regierung das am Mittwoch verkündete Urteil der Verfassungshüter nicht im Amtsblatt veröffentlichen will, wird nun über soziale Medien zur Veröffentlichung auf den Facebook-Seiten der Nutzer aufgerufen.

Auf der Seite "Ganz Polen veröffentlicht das Urteil des Verfassungsgerichts" hatten bis Donnerstagmittag fast 34.000 Menschen ihre Zustimmung bekundet. Vor der Regierungskanzlei organisierte die Linkspartei Razem eine Mahnwache, die bereits seit dem Vorabend die Veröffentlichung des Urteils forderte. Nur so kann es Gültigkeit erlangen.

Das Tribunal hatte das im Dezember verabschiedete Gesetz über die Arbeit des Verfassungsgerichts für verfassungswidrig erklärt. Mehrere Bestimmungen, etwa eine notwendige Zweidrittelmehrheit für die Entscheidungen der Richter und die Bearbeitung der Fälle nach Zeitpunkt des Eingangs, behindern dem Urteil zufolge die reibungslose Arbeit der Verfassungshüter.

Am Freitag beschäftigt sich auch die Venedig-Kommission, ein Expertengremium des Europarats, mit dem Gesetz, das nach Meinung von Kritikern die Arbeit des Verfassungsgerichts lähmt. (APA, 10.3.2016)