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VW krempelt seine Organisation um und will mit einem Zehntel weniger Leuten auskommen.

Foto: reuters / balibouse

Wolfsburg – Bei den Beschäftigten im VW-Haustarif soll in den Büro-Abteilungen außerhalb der Produktion nach Informationen aus Konzernkreisen bis Ende 2017 jede zehnte Stelle wegfallen. Wegen der noch laufenden Beschäftigungssicherung müsse aber niemand fürchten, arbeitslos zu werden, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur am Donnerstag aus sicherer Quelle.

Der geplante Jobabbau der Bürokräfte sei über Fluktuation, Altersteilzeit oder die Zuweisung neuer Aufgaben für die betroffenen Mitarbeiter möglich. Es dürfte den Angaben aus Unternehmenskreisen zufolge dabei um gut 3.000 Stellen gehen. Ein Konzernsprecher von Volkswagen wollte sich dazu zunächst nicht äußern.

Das VW-Management will die drohenden finanziellen Folgen der Abgasaffäre unter anderem mit einem verschärften Sparkurs angehen, der auch bei den Arbeitsplätzen den Rotstift ansetzt. Zwischen dem Betriebsrat und dem Vorstand der VW-Kernmarke gibt es aber große Differenzen über die genaue Umsetzung.

Betriebsratschef Bernd Osterloh wirft besonders dem Chef der Pkw-Kernmarke, Herbert Diess, ein Handeln nach Gutsherrenart vor. Diese im Ansatz schon bekannte Kritik eskalierte am Dienstag vor gut 20.000 VW-Mitarbeitern beim internen Teil der Betriebsversammlung in Wolfsburg. "Machen Sie die 215.000 Beschäftigten der Marke Volkswagen nicht zu Versuchskaninchen für wirtschaftswissenschaftliche Experimente", sagte Osterloh nach Informationen der dpa, der am Donnerstag eine Versammlungsmitschrift vorlag.

Erster Prozess ohne Vergleich

Im deutschlandweit ersten Prozess um den Abgasskandal bei Volkswagen gibt es keine gütliche Einigung. Das Landgericht Bochum wird deshalb kommende Woche eine Entscheidung verkünden, wie es am Donnerstag mitteilte. Ein Stammkunde eines Bochumer VW-Händlers hatte auf Rückgabe seines knapp ein Jahr alten VW Tiguan geklagt, weil der Wagen deutlich mehr Schadstoffe ausstoße als vom Hersteller angegeben.

Das Gericht hatte Anfang März in der mündlichen Verhandlung aber eine Rücknahmepflicht für Händler und Hersteller verneint. Der Mangel sei nicht erheblich im rechtlichen Sinn, weil er mit relativ geringem Aufwand abgestellt werden könne. (APA, 10.3.2016)