"Weißkappler" kontrollieren, ob die Parkgebühr entrichtet wurde. Um festzustellen, ob ein Lenker die erlaubte Parkdauer überschreitet, müsste das Auto lückenlos überwacht werden.

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Wien – Döbling überlegt noch. Währing hat sie bereits fixiert. Simmering wartet ab, was sich im benachbarten Favoriten tut. Insgesamt 15 der 23 Wiener Bezirke haben die Parkraumbewirtschaftung – zum Teil schon in den 1990er- Jahren – eingeführt.

Will heißen: Wer in einem dieser Bezirke sein Auto parken möchte, muss sich (als Einwohner) ein Parkpickerl zulegen oder (als Bezirksfremder) die Parkometerabgabe entrichten. Und: Er oder sie muss sich an eine bestimmte maximal erlaubte Parkdauer halten (in der Regel sind das je nach Region eineinhalb, zwei oder drei Stunden) – daher die Bezeichnung "Kurzparkzone".

Kontrolle nicht möglich

Diese Regelung gilt in der Theorie. Doch wie sieht es in der Praxis aus? "Jeden Tag beginnen sich in der Früh die 'Kurzparkplätze' zu füllen, und dann fährt kaum mehr jemand weg", schreibt ein Leser dem STANDARD. Möglich sei das, weil nicht kontrolliert werde, ob Autofahrer den Abstellplatz wieder verlassen. Ein Sprecher der für die Parkraumüberwachung zuständigen Landespolizeidirektion Wien (LPD) bestätigt dem STANDARD diese Information. Es sei gar nicht möglich zu überprüfen, ob jemand weggefahren ist oder nicht.

Versuche, Autoreifen mit einem Kreidestrich zu markieren, seien ebenso wenig zielführend wie eine Kontrolle über das Kennzeichen. Denn es könne nicht ausgeschlossen werden, dass ein Kfz an derselben Stelle und in der exakt gleichen Reifenposition erneut abgestellt wurde. Und es sei nicht verboten, "eine Runde um den Block zu fahren und sich wieder hinzustellen", so der LPD-Sprecher.

Um festzustellen, ob die Parkdauer überschritten wurde, müsste das Auto während der gesamten Zeit überwacht werden, sagt auch Leopold Bubak, Leiter der Magistratsabteilung für rechtliche Verkehrsangelegenheiten (MA 65). Dafür fehlten die Kapazitäten.

Anzeige nur in Einzelfällen

Was kontrollieren die 300 Organe der Parkraumüberwachung, die täglich in Wien unterwegs sind? Sie überprüfen in erster Linie, ob die Parkgebühr entrichtet wurde – mittels gültigem Parkpickerl (90 bis 120 Euro pro Jahr) oder korrekt ausgefüllten Parkscheinen beziehungsweise SMS (zwei Euro pro Stunde). Eine Anzeige wegen Überschreitung der Parkdauer werde nur in Einzelfällen erstattet – etwa dann, wenn ein besonders auffälliges Auto immer wieder an derselben Stelle gesichtet wird, sagt der Sprecher der Landespolizeidirektion.

Ist die Bezeichnung "Kurzparkzone" dann überhaupt gerechtfertigt? Ja, meint MA-65-Leiter Bubak, denn jeder sei verpflichtet, sich an Gesetze zu halten, auch wenn diese nicht lückenlos überwacht würden. Die "Akzeptanz" der begrenzten Parkdauer in den Pickerlbezirken sei "hoch".

Einnahmen lukrieren

Und was sagt die Rathaus-Opposition? FPÖ-Verkehrssprecher Anton Mahdalik und ÖVP-Landesparteichef Gernot Blümel werfen Rot-Grün vor, mit der derzeitigen Regelung einzig Einnahmen lukrieren zu wollen. Es gebe weder mehr Parkplätze noch weniger Autos.

Die Stadt hält dagegen: Es gehe in erster Linie um den Lenkungseffekt – und dieser sei belegt, sagt Bubak. In den Außenbezirken etwa sei die Parkplatz-Auslastung seit der Einführung der Kurzparkzonen von über 90 Prozent auf rund 60 Prozent zurückgegangen.

Dass die Gebühren aus der Parkraumbewirtschaftung für die Stadt wichtig sind, ist aber unbestritten. Sie werden zweckgebunden im Verkehrsbereich verwendet. Die Einahmen aus Verkehrsstrafen fließen ins Sozialbudget. 2015 nahm Wien rund 110 Millionen Euro aus der Parkometerabgabe, 62 Millionen Euro aus Parkometerstrafen und 23 Millionen Euro aus Verkehrsstrafen ein. (Christa Minkin, 10.3.2016)