Dessau – Ein 13-jähriger Schüler soll im deutschen Bundesland Sachsen-Anhalt einen Gleichaltrigen so stark geschlagen haben, dass er starb. Das tatverdächtige Kind habe Schläge auf den Bub namens Fabian zugegeben, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Mittwoch in Dessau mit. Nach der Anhörung müsse davon ausgegangen werden, dass der 13-Jährige mit massiver Gewalt mehrfach auf Fabians Kopf schlug.

Laut einem Sprecher der Staatsanwaltschaft soll der Bub einen Gegenstand verwendet haben, welchen, ließ er offen. Das tatverdächtige Kind sei in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht worden. Seine Angaben würden überprüft.

Leiche am Ortsrand gefunden

Nach intensiver Suche mit Fährtenhunden und einem Hubschrauber hatte die Polizei die Leiche des Schülers am Montag auf einem bewachsenen Gelände am Ortsrand der Kleinstadt Bad Schmiedeberg gefunden. Rechtsmediziner stellten fest, dass Fabian massive Gewalt am Kopf erlitt. Der Bub wurde seit Sonntagabend vermisst – er war nicht nach Hause gekommen. Die Polizei stieß auf den nun verdächtigen 13-Jährigen, als sie intensiv im Umfeld des Getöteten ermittelte und beispielsweise überprüfte, wer zuletzt Kontakt mit Fabian hatte.

Der Landrat des Landkreises Wittenberg, Jürgen Dannenberg, sagte, beide Kinder seien den Behörden nie aufgefallen. Sollte der Tatverdächtige Fabian tatsächlich getötet haben, würde das Jugendamt einen Hilfsplan entwickeln – zum Schutz des Buben, aber auch zur medizinischen Behandlung. Schon jetzt habe das Jugendamt den Eltern Hilfe angeboten. "Das ist eine schlimme Sache, sicher für beide Elternseiten", sagte Dannenberg. In Fabians Schule waren am Mittwoch Psychologen unterwegs, um mit Schülern und Lehrern zu sprechen.

Der deutsche Kriminologe Rudolf Egg sagte, Kinder könnten auch vor dem Erreichen der Strafmündigkeit mit 14 Jahren schwerwiegende Folgen ihres Handelns abschätzen. "Die Altersgrenze bedeutet nicht, dass sie kein Schuldbewusstsein hätten oder nicht wüssten, was sie tun." Der Gesetzgeber habe damit nur festgelegt, dass für diese Kinder nicht die Strafjustiz zuständig ist, sondern Eltern, Erziehungsberechtigte und Jugendämter. (APA, 9.3.2016)