Nostalgie für die gute, alte Post aus der Habsburgerzeit vor dem Wiener Rathaus: Damals wurde noch nicht über Mittagspausen gestritten.

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Wien – Ein Urteil des Höchstgerichts zur Arbeitszeit von Beamten sorgt für Unruhe in der Post und hat Auswirkungen für alle Beamten in Österreich. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass Beamte – anders als Beschäftigte in der Privatwirtschaft – die gesetzliche halbstündige Ruhepause in der Dienstzeit nehmen dürfen. Andere Arbeitnehmer müssen dies in ihrer unbezahlten Freizeit tun; der Arbeitstag verlängert sich dadurch im Normalfall um eine halbe Stunde.

Dadurch wird eine 37,5-Stunden-Woche für alle 200.000 Bundes- und Landesbeamten rechtskräftig festgeschrieben; die normale Wochenarbeitszeit beträgt 40 Stunden. Anlass der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs (21. 1. 2016, RA 2015/120051-3), die dem STANDARD vorliegt, war die Klage von Martin A., der als Altpostler ein Beamtendienstverhältnis hat und der teilprivatisierten Post AG zugewiesen wurde. Er wollte nicht einsehen, warum er so wie die anderen Vertragsbediensteten seine halbstündige Ruhepause in der Freizeit nehmen muss. Er arbeite somit 8,5 Stunden am Tag, werde aber nur für acht Stunden bezahlt.

Lage für Beamte unklar

Im Arbeitszeitgesetz ist das für alle Angestellten genau so geregelt, doch die Lage für Beamte war unklar, weil bis Ende der 1990er-Jahre für sie keine Ruhepause per Gesetz vorgeschrieben war. Das geschah erst mit der Umsetzung der EU-Arbeitszeitrichtlinie, die 30 Minuten Pause nach sechs Stunden Arbeit vorsieht.

In Paragraf 48 des damals novellierten Beamtendienstrechtsgesetzes heißt es, dass diese Ruhepause "zu gewähren" ist. Das Bundesverwaltungsgericht, das im September darüber entschied, legte diese Formulierung so aus, dass die Ruhepause zwingend bezahlt werden muss. Für den Verwaltungsgerichtshof war diese Interpretation so schlüssig, dass er die vom Personalamt der Post beantragte Revision ohne vertiefte Prüfung der Sachlage, die bei Causen mit erheblichen Auswirkungen üblich ist, zurückwies. Damit gilt nun für alle österreichischen Beamten eine 37,5-Stunden-Woche, sagt Christoph Kietaibl, Professor für Privatrecht an der Universität Klagenfurt.

Kietaibl, der zum Thema Ruhepausen für Beamte publiziert hat, hält die Entscheidung für schwer nachvollziehbar. Einerseits werde damit die Zweiklassengesellschaft in der Arbeitswelt festgeschrieben, andererseits passe diese Auslegung auch nicht zum übrigen Beamtendienstrecht. "Das Beamtendienstverhältnis ist entgeltlich, daher muss man von seinem Wesen her Freizeit nicht bezahlen", sagt Kietaibl. "Auch die Bereitschaftszeiten für Beamte sind keine Dienstzeit, warum sollten es dann die Pausenzeiten sein, in denen man nicht tätig ist?"

In der Praxis dürfte die Entscheidung kaum große Auswirkungen haben, glaubt Kietaibl. Denn in den meisten Dienststellen werde die Mittagspause ohnehin in der Dienstzeit konsumiert. "Jetzt wurde rechtlich abgesegnet, was vielfach so gelebt wurde."

Für Post, Telekom Austria und andere Unternehmen, in denen Beamte neben Angestellten arbeiten, ist die Entscheidung allerdings ein Ärgernis. "Es ist nicht einsichtig, warum die einen 40-Stunden-Woche haben und die anderen nur eine 37,5-Stunden-Woche", sagt er.

Nachzahlungen gefordert

In der Post tobt mittlerweile ein Streit über die Auswirkungen des VwGH-Spruchs. Die Personalvertretung, genau genommen die Christgewerkschafter im Personalausschuss, fordern vom Personalamt der Post eine Nachzahlung der bisher entgangenen Entgelte, was pro Person mehrere Tausend Euro ausmachen kann.

Die Post gibt sich unbeeindruckt: Der Spruch gelte nur für jene rund 80 beamteten Dienstnehmer in der Briefzustellung, die 2012 nicht in das neue Arbeitszeitmodell gewechselt seien. Für alle anderen rund 8.000 Briefzusteller gelte die Gleitzeit-Betriebsvereinbarung "Ist-Zeit", in der die unbezahlte Pause für die Essenseinnahme mit der ruhegenussfähigen Zulage PT8/A (monatlich 231,80 Euro) abgegolten wird. Wer nun ins alte System zurückwechsle, verliere die Zulage, die auch pensionserhöhend wirkt, sagt Post-Sprecher Michael Homola.

In allen anderen Geschäftsbereichen ist laut Post-Personalamt "eine Pause außerhalb der Dienstzeit explizit nicht normiert". Die rund 80 Beamten der Klägergruppe zieht die Post nun aus der Briefzustellung ab, versetzt sie in andere Geschäftsbereiche. Sie bekommen neue Bescheide, die Versetzungsverfahren seien bereits eingeleitet, heißt es in Stellungnahme des Personalamts an die Personalvertretung. (Eric Frey, Luise Ungerboeck, 9.3.2016)