Der Bank Austria stehen unruhige Zeiten bevor.

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Wien – Nun steht fest, wie sich die Regierung das neue Gesetz zum Transfer von 3.300 Mitarbeitern der Bank Austria mit Anspruch auf eine Bankpension in die staatliche Sozialversicherung vorstellt. Bis in die Nacht wurde am Montag verhandelt, heute Dienstag wurde noch daran gefeilt, dann stand der Entwurf aus dem Sozialministerium unter Alois Stöger (SPÖ) fest. Die Novelle zum Sozialversicherungsgesetz ASVG wurde am Dienstag im Ministerrat abgesegnet.

Aus den Erläuterungen zum Entwurf, der dem STANDARD vorliegt, geht hervor, dass die Regierung bei jener Passage des ASVG ansetzt, in der davon die Rede ist, dass Übertragungsbeträge "nur" dann fällig werden, wenn Dienstnehmer aus pensionsbeitragsfreien Jobs "ausscheiden" (§ 311 ASVG). Das ist bei der Bank Austria nicht der Fall, sie will nur ihre Verpflichtung zur Zahlung von Bankpensionen loswerden.

"Anpassung an Beitragsniveau"

Laut Entwurf sollen künftig auch jene Fälle mit Überweisungsbeträgen geregelt werden, in denen "die Pensionsversicherungsfreiheit des Dienstverhältnisses endet, ohne dass die betroffenen Dienstnehmer aus dem (vormals pensionsversicherungsfreien) Dienstverhältnis ausgeschieden sind". Und: "Die Höhe dieses Überweisungsbetrags soll sich am derzeitigen Beitragsniveau in der Pensionsversicherung orientieren." Und das sind 22,8 Prozent des monatlichen Letztbezugs. In § 311 ASVG waren bisher sieben Prozent festgeschrieben.

Des Weiteren wird durch die Novelle eine Rückübertragung ausgeschlossen: Eine Wiederaufnahme in ein pensionsbeitragsfreies Dienstverhältnis ist demnach nicht erlaubt.

Ausnahme für Bank Austrianer fällt

Bisher waren die definitiv gestellten Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der "Z-LänderBank Austria AG von der Vollversicherung" gemäß § 5 Absatz 1 ASVG ausgenommen. Für die Pension war die Bank zuständig, sie war in dem Punkt der Sozialversicherungsträger. Diese Ausnahme fällt laut dem Gesetzesentwurf weg.

Konkret wird jene Bestimmung im ASVG ergänzt, auf die die österreichische Unicredit-Tochter ihre bereits bei Gebietskrankenkassen und der Pensionsversicherungsanstalt PVA angemeldete Übertragung gestützt hatte. Im geltenden § 311 heißt es, dass der Dienstgeber für Dienstnehmer, die aus "pensionsversicherungsfreien (...) Dienstverhältnissen ausscheiden", einen Übertragungsbetrag leisten muss, der eben sieben Prozent des monatlichen Letztbezugs beträgt.

§ 311 a: Die Lex Bank Austria

Genau daran hatten sich die Kritiker gestoßen: Der allgemeine Pensionsversicherungsbeitrag beträgt die genannten 22,8 Prozent, die Bank Austria wolle sich auf Steuerzahlerkosten ihrer Bankpensionisten entledigen, hieß es. Mit der Argumentation, dass die BA-Mitarbeiter eben nicht aus ihrem Dienstverhältnis zur Bank ausscheiden, führt die geplante Gesetzesnovelle den neuen § 311 a ein, die eigentliche Lex Bank Austria.

Der neue Paragraf laut Entwurf: "Endet die Pensionsversicherungsfreiheit eines im § 5 Abs. 1 Z 3 lit. a (definitiv gestellte Mitarbeiter und Vorstandsmitglieder der BA ohne Vollversicherung) in der am 29. Februar 2016 geltenden Fassung (...) ohne dass der Dienstnehmer (...) aus dem bisher pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis ausgeschieden ist, so ist ein Überweisungsbetrag nach § 311 zu leisten." Und der beträgt gemäß dieser neuen Regelung nicht sieben, sondern "22,8 Prozent der Berechnungsgrundlage".

Rückwirkung ab Februar

Fällig wird diese Zahlung binnen 18 Monaten nach "Ende der Pensionsversicherungsfreiheit", auch das sieht der Entwurf in Ergänzung zum gültigen Gesetzestext ("nach Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis") vor.

Und: Die Lex Bank Austria tritt rückwirkend in Kraft. Ab 1. März 2016 gilt das Ende der Ausnahme von der Vollversicherung, bereits ab 1. Februar gelten die Verdreifachung des Übertragungsbetrags auf 22,8 Prozent sowie die 18-Monate-Zahlfrist.

Ausnahmen werden für jene "pensionsnahen" Mitarbeiter des Instituts mit Anspruch auf Bankpension gewährt, die auf Basis der jüngsten Betriebsvereinbarung vereinbart haben, per Jahresende aus der Bank auszuscheiden. Sie bleiben weiterhin von der Vollversicherung im ASVG ausgenommen. Weitere Sonderregelungen werden im Zusammenhang mit "Krankengeld und dem Versicherungsfall der Mutterschaft" eingeführt.

Sparpläne gefährdet

Auf die Bank Austria kommen nun einmal mehr spannende Zeiten zu. Der neue Vorstandschef Robert Zadrazil und die Anwälte des Instituts haben sich bisher stets aufs geltende Gesetz mit sieben Prozent Übertragungsbetrag berufen; ein allfälliges neues Gesetz werde man prüfen. Besonders kritisch gesehen wird die Rückwirkung der Lex Bank Austria – auch von Verfassungsjuristen. Sie sind skeptisch, ob das ex post wirkende Gesetz verfassungskonform ist.

Und auch betriebswirtschaftlich wird es aufregend: Bisher hat man in der Bank einen Transferbeitrag von 300 bis 400 Millionen Euro an die PVA veranschlagt – nun geht es um sehr viel mehr. In der Bank, die sich auf Wunsch der italienischen Mutter ein strenges Sparprogramm verordnet hat, schrillen denn auch schon die Alarmsirenen. Hinterfragt wird, ob das Vorhaben des Vorstands, die Einsparungen ohne betriebsbedingte Kündigungen umzusetzen, halten wird. (Renate Graber, 8.3.2016)