Roter Pensionistenchef Blecha meldet Einspruch gegen Regierungspläne an: "Es ist nicht akzeptabel, Leute zu bestrafen, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten."

Foto: Matthias Cremer

Wien – Christoph M. geht auf die 65 zu. Bald wird der Fotograf deshalb in Pension gehen, der Arbeitgeber lässt ihm keine andere Wahl. Seinem Beruf will er trotzdem treu bleiben: M. hat vor, weiterhin professionell zu fotografieren und sich so im Ruhestand etwas dazuzuverdienen.

Bisher war dies ohne Weiteres möglich, doch jetzt plant die Regierung eine empfindliche Einschränkung. Beim Pensionsgipfel vor einer Woche beschloss die Koalition ein "Anrechnungsmodell": Wer in regulärer Alterspension ist, aber gleichzeitig über eine gewisse Grenze hinaus Geld dazuverdient, dem wird im Gegenzug die Pension gekürzt.

Allerdings regt sich in den Regierungsparteien Widerstand, bei der SPÖ deponiert nun ein einflussreicher Genosse ein Nein. "Ich lehne diese Pensionskürzung ab", sagt Karl Blecha, Chef des roten Pensionistenverbands, zum STANDARD: "Es ist nicht akzeptabel, Leute zu bestrafen, die über das Pensionsalter hinaus arbeiten."

Weil die Pensionistenvertreter der ÖVP das genauso sehen, beschloss der Seniorenrat, die Interessenvertretung der älteren Bevölkerung, am Montag eine eindeutige Stellungnahme: Die Regelung laufe auf eine Kürzung der Alterspension hinaus und werde deshalb "abgelehnt".

Keine Ruhensbestimmung für Beamte

Gelten soll die umstrittene Pönale, die wohl viele Selbstständige treffen würde, für drei Jahre ab dem Regelpensionsalter von 65 Jahren (Männer) bzw. 60 Jahren (Frauen): Wer seine Alterspension bezieht, daneben aber ein Erwerbseinkommen erzielt, dem wird die Pension um die Hälfte jenes Betrags reduziert, um den der Verdienst über dem Ausgleichszulagenrichtsatz (heuer 882,78 Euro im Monat) liegt. Gestrichen werden maximal 50 Prozent, die Hälfte der Pension ist garantiert.

Für Frühpensionisten gibt es bereits jetzt Ruhensbestimmungen: Dazuverdienen ist nur bis zur Geringfügigkeitsgrenze von derzeit 415,72 Euro im Monat erlaubt – ein Euro zu viel, und die gesamte Pension kann für die Dauer des Erwerbs gestrichen werden.

Blecha ärgert die geplante Ausweitung auch deshalb, weil die Masse der Pensionisten gegenüber einer anderen Gruppe "ungerecht behandelt" werde: Für Beamte gibt es keinerlei Ruhensbestimmungen, auch nicht in Frühpension. Der Verfassungsgerichtshof hat in einem Erkenntnis vor zehn Jahren alle derartigen Beschränkungen aufgehoben.

Im Finanzministerium legt man sich diesbezüglich bereits fest: Für Beamte werde die Neuregelung nicht gelten. (Gerald John, 8.3.2016)