Geuß hatte in seinem Blogeintrag unter anderem Satellitenaufnahmen von Google Maps mit den Luftaufnahme-Bildern auf Bing Maps verglichen.

Foto: Faksimile/Dr. Windows

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Der Copyrighthinweis beim "Corpus Delicti" verweist aktuell auf Blom und Microsoft.

Screenshot: Bing Maps (Unterstreichung/Blur: derStandard.at)

Die Frage nach Bildrechten im Internet ist mitunter eine heikle. Oft ist nicht klar nachvollziehbar, woher so manche Abbildung tatsächlich kommt. Eine Verwendung kann dann mitunter kostspielige Folgen haben.

Ein deutscher Blogger erhielt nun unangenehme Post: Er soll 1.700 Euro zahlen, weil er einen Screenshot aus Microsofts Kartendienst Bing Maps veröffentlicht hat.

Microsoft stockte Bing Maps auf

Zur Vorgeschichte: Ende 2012 tat sich einiges bei Microsoft. Der IT-Riese aus Seattle hatte gerade erst Windows 8 veröffentlicht und arbeitete emsig auch an anderen Diensten, die – etwa durch integrierte Apps – zum Erfolg des Betriebssystems beitragen sollten. Dazu versuchte man auch, das Smartphone-Betriebssystem Windows Phone 8 zu pushen, das zur gleichen Zeit offiziell an den Start gegangen war.

Zu den Anstrengungen gehörte auch ein massiver Ausbau des eigenen Kartendienstes Bing Maps, um sich als Konkurrent zu den Angeboten von Google und anderen Mitbewerbern zu platzieren. Und so speiste man Ende November 121 Terabyte an neuem Material in das Angebot ein, unter anderem um detailliertere Bilder der Welt aus der neuen Vogelperspektiven-Ansicht zu liefern.

Blogger schrieb über Kartenupdate

Auch Martin Geuß, Betreiber der Plattform Dr. Windows, berichtete darüber. Und lieferte dabei auch einen Vergleich zwischen Google Maps und Bing Maps anhand des Brandenburger Tors in Berlin. Gegenübergestellt wurden die Satellitenansicht des bekannten Denkmals und ein Screenshot aus der Vogelperspektive von Bing Maps. Dieser ist nun, mehr als drei Jahre später, Ursache für ein Abmahnschreiben.

Abmahnung

Dieses stammt allerdings nicht von Bing Maps-Betreiber Microsoft, sondern von der norwegischen Firma Blom. Diese spezialisiert sich auf Luftfotografie und die Erstellung von 3D-Modellen. Blom hat offenbar eine Berliner Kanzlei damit beauftragt, eine Abmahnung wegen der Verletzung seiner Bildrechte zu verschicken. Für Schadenersatz und Anwaltskosten soll Geuß, der das Vorgehen öffentlich gemacht hat, nun den genannten Betrag zahlen.

Das will er "zunächst einmal nicht tun", schreibt er zu dem unangenehmen Brief. Er beschreibt den Fall als "etwas undurchsichtig" und erklärt, nicht nachvollziehen zu können, ob Blom tatsächlich der Rechteinhaber der Fotografie des Brandenburger Tors sei.

Zwei Copyrightvermerke

Sucht man das Denkmal auf Bing Maps, ist unter der Vogelperspektive heute noch immer die gleiche Aufnahme zu sehen. Im Rechten unteren Eck prangen in kleiner Schrift zwei Copyright-Vermerke. Einer nennt Blom und ein Unternehmen namens Simmons als eigentliche Bildquelle, bei der es sich um Simmons Aerofilms handeln dürfte, die über ein Archiv von 1,5 Millionen historischen und aktuellen Luftaufnahmen verschiedener Areale verfügt. Der zweite Copyrightvermerk nennt Microsoft.

Unklar ist freilich, ob sich diese Vermerke seit 2012 geändert haben und ob Microsoft die Bilder gekauft oder nur lizenziert hat. Geuß wiederum erklärt, beim Aufrufen des Brandenburger Tors als Copyrightvermerk eine Firma namens Picometric zu sehen.

Verwendungsfrage

Der Fall wirft dabei eine zweite Frage auf. Denn Geuß argumentiert, die Screenshots in journalistischem Kontext zu Dokumentationszwecken genutzt zu haben. Dr. Windows berichtet regelmäßig zu Windows- und Microsoft-spezifischen Themen, die Screenshots dienten für einen Vergleich und als Anschauungsmaterial für das Bing Maps-Update.

Er habe die Forderung von Blom abgelehnt und "harre nun der Dinge, die da kommen", erklärt der Blogger kämpferisch. Es bleibt also abzuwarten, ob die Rechtsvertreter von Blom letztlich einen Prozess anstreben werden, oder nicht. (gpi, 07.03.2016)