Wien – Im Rennen um die effizienteste Ausnützung der Ruhestandsbestimmungen des Beamtendienstrechts hat bei ausgelagerten Staatsbetrieben eindeutig die Post die Nase vorn.

Ein Vergleich der Ruhestandsversetzungen wegen Dienstunfähigkeit (§ 14 Beamtendienstrechtsgesetz) von Österreichischer Post AG, Telekom Austria, ÖBB-Postbus und ÖBB im Jahr ergibt folgendes Bild: Die Post pensionierte 441 Beamte, das entspricht 5,19 Prozent ihrer insgesamt 8496 beamteten Bediensteten. Die Telekom versetzte 17 Beamte in den Ruhestand, das sind 0,37 Prozent ihrer 4628 Beamten. Bei ÖBB-Postbus, der bis 1998 mit Post und Telekom (in der PTA) vereint war, ehe er 2004 in die ÖBB transferiert wurde, wurden 22 von 1122 Beamten in Ruhestand versetzt, das entspricht 1,96 Prozent. Der ÖBB-Konzern gibt die Versetzungen in den Ruhestand im Jahr 2014 mit 410 Alt-Eisenbahnern an, das sind 1,73 Prozent von 23.696 ÖBB-Beamten.

Aufgepeppter Sozialplan

Ob der im Herbst 2015 mit freiwilligen Abfertigungszahlungen aufgepeppte Sozialplan als Pensionierungsturbo gewirkt hat, ist nicht überliefert. Für die Jahre 2012 und 2013 ist das Bild jedenfalls ungefähr das gleiche. In Summe verringerte sich der Beamten-Personalstand der Post durch Ruhestandsversetzungen in den Jahren 2012 bis 2014 um 1232 Mitarbeiter auf 8496 beamtete Postbedienstete. Zum Vergleich: Der halb so große Beamtenstab der Telekom reduzierte sich im selben Zeitraum lediglich um 51 Personen und der ungefähr dreimal so große Apparat an de facto unkündbaren ÖBB-Bediensteten um 1362.

"Das belegt die Vermutung, dass die börsennotierte Post das Instrument der Ruhestandsversetzung wegen Dienstunfähigkeit aktiv nützt, um den Personalstand auf Kosten der Steuerzahler zu senken", sagt Sozialsprecher der Neos, Gerald Loacker, der Zahlen aus Unternehmensangaben, Einkommensberichten des Bundeskanzleramts und parlamentarischen Anfragen zusammentrug. Die Post weist dies scharf zurück, es gebe keine Vorteile auszunützen. Man möge nicht Äpfel mit Birnen vergleichen. Paketzustellung oder -sortierung sei Schwerarbeit. (ung, 5.3.2016)