Peter Westenthaler vermutet "staatsanwaltschaftliche Willkür"...

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...Generalprokurator Werner Pleischl verspricht "Objektivität".

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Wien – Peter Westenthaler fühlt sich von Justitia ungerecht behandelt. Auf Facebook beschwert sich der frühere FPÖ- bzw. BZÖ-Politiker über "staatsanwaltschaftliche Willkür". Ihn empört, dass jetzt – rund ein Jahr nach seinem Freispruch – die Generalprokuratur, "deren gegenwärtiger Vorsitzender zufällig jener Oberstaatsanwalt war, der vor drei Jahren die Anklagen gegen mich genehmigte", dem Obersten Gerichtshof eine Wiederaufnahme der Verfahren "Bundesliga" und "Lotterien" empfohlen hat.Westenthaler fragt: "Gibt's eigentlich noch eine Unvereinbarkeit?" Sein Anwalt Thomas Kralik will "keine Absicht unterstellen", aber: "Die Optik ist schief."

Der angesprochene Werner Pleischl, von 2003 bis 2014 Oberstaatsanwalt und heute Leiter der Generalprokuratur, weist den Vorwurf, er könnte in der Causa Westenthaler befangen sein, zurück. Dass er als Oberstaatsanwalt die Anklage des mit dem Fall befassten Staatsanwaltes genehmigt hat, sei ein ganz normaler, rein sachlichen Kriterien folgender Vorgang gewesen. Gleiches gelte für das jetzt erfolgte Gutachten der Generalprokuratur: Das Ersturteil weise Begründungs- und Feststellungsmängel auf.

"Kenne Westenthaler kaum"

Die Empfehlung zum zweiten Rechtsgang sei im Mehraugenprinzip zustande gekommen zwischen Generalanwalt, Referatsleiter sowie Pleischl selbst. Die Entscheidung des OGH, dem Verdacht des schweren Betrugs (Bundesliga) und der Beteiligung am Tatbestand der Untreue (Lotterien) noch einmal nachzugehen, bestätige die Sicht der an die Objektivität gebundenen Staatsanwälte. Pleischl: "Ich kenne Herrn Westenthaler kaum. Aber ihm gelingt es, Aufmerksamkeit zu generieren mit etwas, das eigentlich Routine ist." Andere kennen Westenthaler besser und setzen sich für ihn ein: Die FPÖ hat bereits eine Anfrage an den Justizminister betreffend die "Objektivität der Staatsanwaltschaft" gestellt. (Karin Riss, 5.3.2016)