Die Umstrukturierung der Bank Austria sorgt für Wirbel.

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Wien – Sozialminister Alois Stöger (SPÖ) will jetzt die Bank-Austria-Pläne durchkreuzen und die Übertragung der Pensionen in das allgemeine Sozialversicherungssystem zu "günstigen" Konditionen verhindern, wie er am Donnerstag im ORF-Radio sagte. Was von der Bank als Anlassgesetzgebung kritisiert wird, ist aus Sicht der Regierung und der Pensionsversicherungsanstalt ein notwendiger Schritt, um Schaden für den Steuerzahler abzuwenden.

Worum geht es genau? Betriebe können auf derzeitiger Grundlage in das ASVG wechseln, wenn sie dafür die bisher angefallenen Beiträge einbringen. Genau über die Höhe selbiger wird jetzt gestritten. Das Gesetz sieht eine Beteiligung von sieben Prozent vor, was nicht einmal einem Drittel des allgemeinen Beitrags von 22,8 Prozent entspricht.

Unterschiedliche Basis

Doch dieser Vergleich greift zu kurz, werden doch die niedrigeren Beiträge bei der Übertragung vom Letzteinkommen berechnet. Wer beispielsweise vor 25 Jahren in die Bank eingetreten ist und (umgerechnet) 1.000 Euro verdiente, hätte damals im ASVG 228 Euro Pensionsbeitrag bezahlt. Die jetzige Bank-Austria-Leistung bei der Übertragung wird aber vom Letztgehalt berechnet, das nun beispielsweise 4.000 Euro ausmacht. Bei sieben Prozent macht der Beitrag somit 280 Euro aus.

Irgendwann gibt es dann einen Zeitpunkt, ab dem die sieben Prozent vom Letztgehalt die 22,8 Prozent vom laufenden Bezug unterschreiten. Ob für die Bank-Austria-Mitarbeiter nun weniger in die PVA einbezahlt wird als für "Normalsterbliche", hängt somit stark von der Gehaltskurve ab.

Verlust für PVA?

Eine andere Betrachtung zielt darauf ab, ob die PVA mit der Übertragung generell negativ aussteigt. Es geht hier also nicht darum, ob für die Banker mehr oder weniger eingezahlt wird als für Personen, die seit jeher Pensionsbeiträge leisteten, sondern ob die Ansprüche im Ruhestand die Einzahlungen übersteigen.

Robert Zadrazil sieht keine Belastung des ASVG.
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Hier ein Beispiel, das von Rechtsanwalt Roland Gerlach stammt, der gegen die Übertragung ein Beihilfeverfahren anstrebt. Wer derzeit 3.500 Euro verdient, zahlt 120.000 Euro an Beiträgen nach. Dann fallen natürlich noch Zahlungen bis zum Pensionsantritt an – bei zehn Jahren weiterer Aktivzeit wären das 111.700 Euro. Die PVA kommt somit auf 231.700 Euro. Die Versicherungsanstalt müsste – wenn die Pension mit 65 Jahren angetreten wird und eine Lebenserwartung von 90 unterstellt wird – 875.000 Euro berappen. Der "Verlust" läge in diesem Beispiel bei über 600.000 Euro.

Bank kontert

Auf alle 3.300 von der geplanten Umstellung betroffenen Mitarbeiter hochgerechnet würde die PVA laut Gerlach zwei bis drei Milliarden Euro verlieren. Allerdings wird dem nicht gegenübergestellt, wie hoch das Minus der PVA wäre, wenn man die getroffenen Annahmen bei allen ASVG-Versicherten heranziehen würde. Der neue Bank-Austria-Chef Robert Zadrazil hat einige Gegenargumente parat: So würden die Mitarbeiter im Durchschnitt noch 14 Jahre in das System einzahlen.

Zadrazil verweist auch auf die "gelebt Verwaltungspraxis", laut der es ähnliche Transaktionen seit Jahrzehnten immer wieder gab – auch in großem Stil. Ein Nein zu den Plänen wäre ein herber Schlag für die Umstrukturierung der Bank. Sie hat in der Bilanz 2015 bereits Rückstellungen in Höhe von 1,9 Milliarden Euro, die für künftige Pensionslasten gebildet wurden, wegen der anvisierten Übertragung ins ASVG aufgelöst. Insider rechnen damit, dass der Sparkurs bei einem Scheitern des Plans verschärft werden muss. (Andreas Schnauder, 3.3.2016)