Es den Pensionisten schwerer, sprich finanziell unattraktiver, zu machen, wenn sie sich etwas dazuverdienen wollen, ist ein völlig falscher Weg einer Pensionsreform.

Da wird davon ausgegangen, dass Pensionen eine Art Sozialleistung sind – eine staatliche Leistung, die man kürzen kann, weil sich eine Person ja eh etwas dazuverdient. Dass diese Zahlungen mit Erreichen des gesetzlich vorgeschriebenen Alters (60 Jahre bei Frauen, 65 bei Männern) ein Anspruch sind, den sich die betroffene Person im Lauf der Jahre erworben hat, wird da einfach ausgeblendet. Wohlerworbene Rechte werden also beschnitten.

Ein forcierteres Hinaufsetzen des Pensionsalters – beispielsweise bei Frauen – hat man bei dieser "Reform" nicht gewagt. Aber denen, die auch im Alter beruflich aktiv sein wollen, brummt man schnell eine Strafsteuer auf. Menschen, die nebenher gerne noch ein bisschen arbeiten und das nicht unversteuert, also "schwarz", machen wollen, werden so bestraft.

Das ist nicht logisch, und man fragt sich, was die Ambitionen dahinter sein können. Eigentlich ist das erklärte Ziel der Regierung ja, die Menschen länger im Berufsleben zu halten. Es dürfte also Feigheit sein, die zu dem Schritt animiert hat: Wenn es schon kein höheres Pensionsalter gibt, sollen die künftigen arbeitenden Pensionisten wenigstens bestmöglich geschröpft werden. (Johanna Ruzicka, 2.3.2016)