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Berlin/Düsseldorf/Frankfurt – Das deutsche Bundeskartellamt nimmt Facebooks Umgang mit dem Datenschutz ins Visier – im ersten offiziellen Wettbewerbsverfahren gegen den US-Konzern überhaupt. Die Bonner Behörde prüft, ob das größte Internet-Netzwerk seine Marktmacht mit 1,6 Milliarden Nutzern missbraucht.

"Es besteht der Anfangsverdacht, dass die Nutzungsbedingungen von Facebook gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen", teilte das Amt am Mittwoch mit. Facebook wies dies zurück und sieht sich im Einklang mit geltendem Recht. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hatte jüngst bei einem Berlin-Besuch versucht, seine Kritiker zu besänftigen und Besserung beim Datenschutz gelobt – vor allem in Deutschland.

Für den Konzern aus dem Silicon Valley läuft es dank des boomenden Werbegeschäfts wirtschaftlich derzeit blendend. Im vergangenen Quartal sprang der Gewinn um 124 Prozent auf rund 1,6 Mrd. Dollar (1,5 Mrd. Euro) und der Umsatz um gut die Hälfte auf etwa 5,8 Mrd. Dollar. Seit dem Börsengang 2012 hat sich der Aktienkurs auf 109 Dollar fast verdreifacht und Zuckerberg ist laut Forbes-Liste mittlerweile der sechstreichste Mensch der Welt. Aber Facebook ist immer wieder im Clinch mit Datenschützern. Kritikern werfen dem Unternehmen zudem vor, Hasskommentare nicht umfassend genug aus dem Internet zu löschen. Die Bundesregierung will den Kaliforniern hier genau auf die Finger schauen.

"Erhebliche Zweifel"

Das Kartellamt hat nach eigenen Angaben "erhebliche Zweifel", dass das Vorgehen von Facebook nach dem deutschen Datenschutzrecht zulässig ist. "Marktbeherrschende Unternehmen unterliegen besonderen Pflichten", erklärte Kartellamtschef Andreas Mundt. Dazu gehöre es auch, angemessene Vertragsbedingungen zu verwenden, soweit diese marktrelevant seien. "Für werbefinanzierte Internetdienste wie Facebook haben die Nutzerdaten eine herausragende Bedeutung", so Mundt. "Gerade deshalb muss auch unter dem Gesichtspunkt des Missbrauchs von Marktmacht untersucht werden, ob die Verbraucher über die Art und den Umfang der Datenerhebung hinreichend aufgeklärt werden."

Der Konzern erhebe persönliche Daten aus verschiedenen Quellen und ermögliche durch die Nutzerprofile seinen Anzeigenkunden eine zielgenaue Werbung. Um Zugang zum Netzwerk zu erhalten, müsse der User in diese Datenerhebung und -nutzung einwilligen. "Der Umfang der erteilten Einwilligung ist für die Nutzer nur schwer nachzuvollziehen", kritisierte das Amt. Facebook wies den Verdacht zurück. "Wir sind überzeugt, dass wir das Recht befolgen und werden aktiv mit dem Bundeskartellamt zusammenarbeiten, um dessen Fragen zu beantworten", erklärte eine Firmen-Sprecherin.

Formell handelt es sich der Behörde zufolge um ein sogenanntes Kartellverwaltungsverfahren. Dabei gehe es nicht um ein Bußgeld. Die Regulierer können letztlich aber Facebook Vorgaben machen, die Nutzungsbedingungen zu ändern.

Verbraucherschützer begrüßen Untersuchung

Zuckerberg hatte bei seiner Deutschland-Visite vorige Woche einen besseren Umgang mit Datenschutz versprochen und die Deutschen als größte Verfechter der Privatsphäre bezeichnet. Wenn Facebook hier nicht auf seine Nutzer höre, würden sich diese anderen Netzwerken anschließen. "Wir sind nicht die einzige Wahl in der Welt."

Verbraucherschützer begrüßten, dass das Kartellamt untersuche, wie Facebook mit seiner Marktmacht umgehe. "Verbraucher sind quasi gezwungen, unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen und Datenschutzbedingungen zu akzeptieren, weil sie keine Alternative haben", sagte Lina Ehrig von der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) zu Reuters. Daten seien eine Art Währung, mit der die Nutzer für vermeintlich kostenlose Dienste zahlten. Deshalb habe der VZBV eine Klage unter anderem wegen irreführender Werbung gegen Facebook eingereicht.

Zudem muss in Hamburg das Verwaltungsgericht über einen Streit zwischen dem Datenschutzbeauftragten Johannes Caspar und Facebook entscheiden. Caspar dringt darauf, dass Facebook-Nutzer für ihren Profilnamen auch Pseudonyme verwenden können. Auch Caspar hieß das Vorgehen der Bonner Behörde für gut. "Ich hoffe, dass Facebook zu fairen Privatsphäre- und fairen Nutzungsbedingungen gelangt", sagte er Reuters. "Wer die Datenmacht hat, bekommt Marktmacht und umgekehrt."

Das Kartellamt führt das Verfahren nach eigenen Angaben in engem Kontakt unter anderem mit Datenschutzbeauftragten, Verbraucherschutzverbänden und der EU-Kommission. (Reuters, APA, 2.3.2016)