Augsburg – Nach einer misslungenen Partnervermittlung bekommt ein Landwirt knapp 1.200 Euro zurück. Das Amtsgericht Augsburg verurteilte die Partneragentur zur Zurückzahlung der Vertragssumme, nachdem das Unternehmen dem 50 Jahre alten Junggesellen nicht die gewünschte Frau vermittelt hatte.

Der Bauer habe sich von der Augsburger Partnervermittlung "über den Tisch gezogen" gefühlt und erfolgreich geklagt, berichtete eine Gerichtssprecherin am Montag. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig (Az. : 71 C 2892/15).

Drei andere Frauen

Der 50-Jährige hatte eine Anzeige des Unternehmens in der Zeitung gelesen, wonach "Daniela, 30 Jahre, Kindergärtnerin vom Land" einen "treuen Landwirt" suchte. Der Mann wollte genau diese Daniela, die angeblich aus dem niederbayerischen Landau an der Isar stammte, kennenlernen. Doch von der Agentur bekam er nur drei andere Frauen genannt.

Wie sich in dem Prozess herausstellte, waren die Angaben zu der vermeintlichen "Daniela" in der Annonce falsch. Da die Mutter des Landwirts bezeugen konnte, dass es ihrem Sohn immer nur um diese 30-Jährige gegangen sei, entschied das Gericht für den Kläger. Der Vertrag sei nichtig, und die Agentur müsse das Geld zurückzahlen. (APA, 29.2.2016)