Aktuell befindet sich die elektronische Gesundheitsakte noch in der Testphase. Mitte 2017 soll sie in Vollbetrieb gehen.

Foto: APA/ROBERT JÄGER

Wien – Der Verfassungsgerichtshof hat die Behandlung einer Beschwerde gegen die elektronische Gesundsheitsakte abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. Eine inhaltliche Entscheidung über Elga hat das Höchstgericht damit nicht getroffen.

Den Ausgang seiner Beschwerde hatte sich ein Innsbrucker Arzt vermutlich anders vorgestellt. Der Mediziner hegte Bedenken gegen Elga, genauer gesagt gegen die Möglichkeit, sich abzumelden, das sogenannte Opt-out. Da ein Lichtbildausweis dazu verlangt wird, argumentierte er, dass die Abmeldung unnötig erschwert werde.

Der Verfassungsgerichtshof lehnte die Behandlung der Beschwerde ab, weil zur Beurteilung der Frage, ob dem Widerspruchsformular eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises beizulegen war, spezifische verfassungsrechtliche Überlegungen nicht anzustellen waren. Die in der Beschwerde behaupteten Rechtsverletzungen seien zum erheblichen Teil die Folge einer – allenfalls grob – unrichtigen Anwendung des einfachen Gesetzes. Insofern die Beschwerde doch verfassungsrechtliche Frage berühre, habe die behauptete Rechtsverletzung vor dem Hintergrund der ständigen Rechtsprechung des Gerichts "keine hinreichende Aussicht auf Erfolg", heißt es in dem Beschluss vom 27. November 2015.

Rückenwind für Reform

"Die rechtlichen Hürden sind damit vom Tisch", sagt Gerald Bachinger, niederösterreichischer Patientenanwalt, im STANDARD-Gespräch. Denn das Höchstgericht habe mit dem ablehnenden Bescheid die zentralen Kritikpunkte ausgeräumt, die vor allem die Ärztekammer im Vorfeld ins Treffen geführt hatte.

Der Patientenanwalt erwartet sich nun "grünes Licht für eine flächendeckende Umsetzung von Elga" und verspürt Rückenwind für die Gesundheitspolitik. Bis dato ist das Projekt nur in der Testphase: Zwei Krankenhäuser in Wien und alle steirischen Landesspitäler tauschen seit Dezember über Elga Daten aus. Krankenanstalten anderer Bundesländer folgen, der Vollbetrieb ist für Mitte 2017 geplant. Das gilt auch für niedergelassene Ärzte.

Derzeit werden ärztliche und pflegerische Entlassungsbriefe, Labor- und Radiologiebefunde gespeichert. Die E-Medikation, also welche Medikamente die Patienten verschrieben bekommen, soll in den nächsten Monaten starten, allerdings ebenfalls im Probebetrieb.

Geht es nach Bachinger, könnte das schneller gehen. Er wünscht sich außerdem noch mehr Elemente, die gespeichert werden sollen, wie einen elektronischen Impfpass, Operationsberichte und pathologische Befunde. (APA, Marie-Theres Egyed, 25.2.2016)