Montreal/Wien – Der Transport von Lithium-Ionen-Akkus im kommerziellen Frachtgut von Passagierflügen soll ab April verboten werden. Das beschloss die Internationale Zivilluftfahrtorganisation (ICAO) am Montag. LI-Akkus sind unter anderem in Laptops und Smartphones verbaut. Passagiere dürfen sie weiterhin im Handgepäck in die Kabine mitnehmen und im großen Gepäck verstauen, das im Frachtraum transportiert wird.

Hintergrund der Entscheidung der UN-Sonderorganisation sind Sorgen um eine Feuergefahr durch die Batterien. Erst kürzlich hatte die US-Luftfahrtbehörde FAA gewarnt, dass Lithium-Ionen-Akkus in der Fracht explodieren könnten, die neben dem Gepäck der Passagiere transportiert wird. Tests ergaben demnach, dass die standardmäßig vorhandenen Feuerschutzanlagen in Passagierflugzeugen die dadurch ausgelösten Brände nicht löschen können.

Beschluss ist nicht bindend

Der Beschluss der ICAO ist nicht bindend, die meisten Mitglieder folgen jedoch den Vorgaben der Behörde. Laut der ICAO haben sich Fluggesellschaften und Pilotenvereinigungen für ein Verbot ausgesprochen. Es soll vorerst bis 2018 gelten, dann will die ICAO ein Maßnahmenpaket zum Umgang mit Lithium-Ionen-Akkus beschließen.

Die Akkus waren vor einigen Jahren in die Schlagzeilen geraten, als sich in Boeing-Maschinen verbaute Exemplare überhitzten. Bei einem geparkten Flugzeug brach dadurch ein Feuer aus. Im Jänner 2013 wurden wegen der Probleme sämtliche Boeing 787 Dreamliner für mehrere Monate aus dem Verkehr gezogen.

AUA-Sprecher Wilhelm Baldia hatte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die neuen Bestimmungen nur für Frachtgepäck gelten. Für die Passagiere bleibe alles beim Alten. Kleine Akkus bis zu 100 Wattstunden Leistung, wie sie in Handys, Tablets und Laptops verwendet werden, könnten weiterhin mit dem Gepäck aufgegeben werden, wenn sie im Gerät bleiben. Ersatzakkus müssten jedoch mit in die Kabine. Akkus zwischen 100 und 160 Wattstunden muss man genehmigen lassen. (APA, AFP, 23.2.2016)