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Aktivisten verlangen die Freilassung von Chelsea Manning.

Foto: Reuters

Der Whistleblowerin Chelsea Manning (vormals Bradley Manning) wurden Postsendungen in ihr Gefängnis am US-Militärstützpunkt Quantico vorenthalten. Von einer größeren Sendung an Dokumenten wurde ihr nur ein Teil zugestellt, nebst Information über die Vorenthaltung des weiteren Materials.

Eigentlich hätte Manning Ausdrucke einer Eingabe an den Telekom-Regulator FCC, von Artikeln aus Buzzfeed und Harvard Business Review, von der Website der Electronic Frontier Foundation (EFF) sowie Dokumente der US-Gefängnisverwaltung erhalten sollen, zugestellt wurde jedoch nur Letzteres.

Zurückhaltung wahrscheinlich wegen Urheberrechtsverstoß

Eine genaue Begründung für die Zensur wurde nicht geliefert. Eine Zustellung sei nicht erfolgt, weil es sich entweder um Internetausdrucke bzw. E-Mails in einem Umfang größer fünf Seiten oder Materialien handle, die gegen Copyright verstoßen, so die Information an Manning. Das Vorgehen hat für Kritik gesorgt.

So sei es tatsächlich rechtlich möglich, dass gedruckte Dokumente, die mehr als fünf Seiten umfassen, zurückgehalten werden, erklärt die EFF . Weil in der Vergangenheit aber schon öfter deutlich umfangreicheres Material zugestellt wurde, erfolge die Einbehaltung des Postverkehrs aber auf Basis der Copyrightvorwürfe, vermutet man.

Fragwürdige Vorgangsweise

Das wiederum ist aus mehreren Gründen heikel. Tatsächlich unter Copyright stehen nur der Buzzfeed-Text und der Auszug aus der Harvard Business Review. Das FCC-Dokument wiederum ist öffentlich und daher unproblematisch. Die EFF stellt ihre Website-Inhalte unter eine Creative Commons-Lizenz (CC-BY 3.0), die eine Weitergabe erlaubt.

Doch auch die Berufung auf Copyright hinsichtlich der beiden geschützten Werke ist in diesem Falle ein Problem. Denn, so erläutert Heise, das US-Copyright sei eigentlich zur Förderung der freien Meinungsäußerung. Dazu liegt auch eine entsprechende Feststellung des obersten Gerichtshofs der Vereinigten Staaten vor.

Starke Einschränkung des Informationsflusses

Regelungen, die das Zurückhalten von Zusendungen unter Copyrightverweis ermöglichten, wären besorgniserregend, so die EFF weiter. Denn damit wären der Übermittlung von Nachrichtenartikeln oder wissenschaftlichen Unterlagen an Häftlinge sehr enge Grenzen gesetzt. Die Organisation, die sich auf Datenschutz und Bürgerrechte im digitalen Raum spezialisiert, hofft auf einen Irrtum Seitens der Armee und hat eine Anfrage gestellt, die bislang aber noch nicht beantwortet wurde.

Chelsea Manning, einst im Irak in der Nachrichtenanalyse für die Army tätig, war 2010 verhaftet und später für schuldig erkannt worden, Unterlagen und Videos des Militärs an die Whistleblower-Plattform Wikleaks übermittelt zu haben. 2013 wurde sie zu 35 Jahren Haft verurteilt. (gpi, 23.02.2016)