Wien – Gebrauchtwagenhändler rangieren in den Augen der breiten Masse wahrscheinlich auf einer Stufe mit Politikern oder Journalisten. Auch, wenn man dabei offenbar gutes Geld verdienen kann, wie die Verhandlung gegen Wolfgang S., dem gefährliche Drohung vorgeworfen wird, zeigt.

Der 40-Jährige wirkt durchaus wie ein Macher, tritt selbstsicher auf und lässt Richter Christian Noe beispielsweise wissen, dass sein Auto 200.000 Euro kostet, er Golfspieler ist und seine Gattin Zahnärztin – darüber hinaus sind seine Immobilien 2,5 Millionen Euro wert.

Die sichere finanzielle Situation könnte durchaus ein Grund sein, warum S. waffenmäßig gut ausgestattet ist. In seinem Büro liegt ein Pfefferspray, in seinem Auto ebenso, und zusätzlich war dort am 30. April auch eine Gaspistole im Handschuhfach.

Geschäftliche Auseinandersetzung

Mit der soll er Dragan T. im Zuge einer geschäftlichen Auseinandersetzung bedroht haben, was S. vehement leugnet. Im Gegenteil, er sei von T. gestoßen wurden, als der auf dem Firmengelände herumschimpfte und er ihm Hausverbot erteilte.

Die Vorgeschichte: T.s Freundin hat Schulden, S.s Unternehmen ließ daher den verkauften Lkw wieder einziehen. Am nächsten Tag wollte das Paar zumindest persönliche Dokumente aus dem Fahrzeug retour haben. Nur stand das laut einem Mitarbeiter nicht auf dem Firmengelände, sondern beim Inkassounternehmen.

Laut einem Mitarbeiter von S. kam es zu einem lautstarken Wortgefecht, sodass er schließlich seinen Chef anrief. Der saß zwar gerade bei seiner Frau auf dem Behandlungsstuhl, entschloss sich aber, die Sache selbst in die Hand zu nehmen.

Kein Pfefferspray im Auto

S. fuhr also hurtig zu seiner Firma. "Dort sind die beiden auf dem Parkplatz gestanden, ich habe geschaut, ob ich das Pfefferspray dabeihabe." Hatte er an diesem Tag nicht, aber ihm fiel ein, dass es ja noch die Gaspistole gab.

Die nahm er. "Dann bin ich ausgestiegen, und mir ist eingefallen, dass ich gar keine Patronen habe, also habe ich sie einfach in den Hosenbund gesteckt und das Hemd drübergezogen." Gleichzeitig gibt der Angeklagte zu: "Am Anfang wollte ich schon, dass man sie sieht."

"Stecken Sie die Waffe jedes Mal ein, wenn Sie das Auto verlassen?", wundert sich Noe. "Ich wollte mich verteidigen", antwortet der Angeklagte. Die Situation sei aber schon relativ entspannt gewesen.

Tausende Euro Bargeld

So entspannt kann sie nicht gewesen sein, schließlich sei er anschließend auf das Paar zugegangen, sei lautstark empfangen worden und habe einen Stoß von T. bekommen. Als Reaktion habe er sein Bargeld – "Ich habe immer 2.000 bis 3.000 Euro dabei" – auf den Boden geworfen. Warum, kann er eigentlich nicht erklären.

Seine Kontrahenten seien schließlich gegangen, er habe die Waffe im Kofferraum verstaut, kurz darauf sei die Polizei aufgetaucht.

Die Geschichte hat allerdings einige Haken. Erstens sagt der ohne Verteidiger erschienene S., dass er die Waffe erst einige Wochen vor dem Vorfall im Auto verstaut habe, da er sie ins Büro bringen wollte. Gleichzeitig will er damals aber nicht nachgesehen haben, ob das Magazin voll ist.

Pistole im Kofferraum versteckt

Das war es nämlich, wie zwei Polizisten als Zeugen aussagen. Seltsam auch, dass er gegenüber den Beamten zweimal bestritt, eine Waffe zu haben – bis die diese im Kofferraum, versteckt unter Decken, fanden.

"Sicher war das ein Blödsinn, aber da die Waffe ja keine Rolle beim Streit gespielt hat, hielt ich es für belanglos", verantwortet er seine Lügen jetzt. "Ich wollte keine Schwierigkeiten und nur zurück zur Zahnärztin."

Laut Dragan T. und Jelena Z. hat die Waffe sehr wohl eine Rolle gespielt. Als S. vorgefahren sei, habe er die gezogen, hochgehalten, mehrmals repetiert und T. vor den Bauch gehalten. Z., die beim Angeklagten die Schulden hat, bricht bei ihrer Schilderung zweimal in Tränen aus und sagt, sie sei so mitgenommen, weil ihr Vater durch einen Bauchschuss getötet wurde.

Die 27-Jährige sagt auch, es habe schon am Vortag ein Gespräch beziehungsweise einen Streit wegen der Schulden gegeben. Sie sei damals auch zur Polizei gegangen und wollte das anzeigen, die Beamtin habe sie aber auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Polizistin angeblich Ohrenzeugin

Allerdings habe sie nach der Ankunft von S. wieder die Polizei verständigt, die Beamtin müsse gehört haben, wie die Zeugin aus Angst geschrien habe. Tatsächlich kamen dann die Beamten dazu, bereits zuvor hatte das Paar einen zufällig vorbeifahrenden Streifenwagen aufgehalten.

Die Aussagen unterscheiden sich in Details, für den Angeklagten allerdings in wesentlichen. So behauptet T., S. habe die Pistole mit der linken Hand hochgehalten. "Jetzt haben Sie sich echt in Widersprüche verwickelt", hält der Angeklagte dem Zeugen vor, "ich bin nämlich lupenreiner Rechtshänder!"

Sein Exmitarbeiter, der ihn damals alarmiert hat, ist aber auch nicht der Jahrhundertzeuge. Er will zwar eindeutig gesehen haben, dass S. die Pistole gleich in den Hosenbund gesteckt und verdeckt hat. Gleichzeitig decken sich andere Schilderungen nicht mit der Version des Angeklagten. Dass der Geld auf den Boden geschmissen hat, will er überhaupt nicht wahrgenommen haben.

Angeklagter fühlt sich bestätigt

Der Angeklagte sieht sich dennoch bestätigt. Etwa durch die Tatsache, dass ein Magazin in der Waffe war. "Wenn ich repetiert hätte, wie Herr T. sagt, wäre ja eine Kugel im Lauf gewesen", gibt er sich siegessicher.

"Sie können sie ja auch entladen haben", wirft Ankläger Simon Stürzer ein. "Das ist ein komplexer Vorgang, außerdem weiß ich nicht, wie das geht", verteidigt S. sich ein wenig widersprüchlich. Der Staatsanwalt scheint sich auszukennen und beschreibt dem Richter, dass das eine Sache von Sekunden sei.

Da die Polizistin, mit der Z. während des Vorfalls telefoniert haben soll, ausfindig gemacht werden soll und auch zwei nicht erschienene Zeugen neuerlich geladen werden, vertagt Noe auf den 30. März. (Michael Möseneder, 22.2.2016)