Haben bis 12. März brisante Entscheide zu fällen: die Höchstrichter der Republik.

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Wien/Ossiach – Spannend wird die morgen, Donnerstag, startende Session des Verfassungsgerichtshofes. Die Verfassungsrichter haben zu entscheiden, ob das Durchgriffsrecht des Bundes bei Flüchtlingsquartieren verfassungskonform ist. Außerdem bekämpfen islamische Vereine die Regelung, die ihnen die Verbreitung der Religionslehre untersagt – und der Verein "Letzte Hilfe" das Verbot, sich zu gründen.

Termine für Entscheide offen

Außerdem liegen dem VfGH drei Anträge von Unternehmern gegen die Registrierkassenpflicht vor. Wann über all diese Fälle entschieden wird, ist noch offen. Die Session dauert bis 12. März.

Ossiach reklamiert Mitwirkungsmöglichkeit

Die Kärntner Gemeinde Ossiach (Bezirk Feldkirchen) versucht, das Durchgriffsrecht zu Fall zu bringen. Seit 1. Oktober 2015 kann der Bund auf eigenen Grundstücken in Gemeinden, die die Quote nicht erfüllen, ohne deren Zustimmung Flüchtlingsunterkünfte errichten. Ossiach war eine der ersten: Nach Verhinderungsmanövern des FPÖ-Bürgermeisters Johann Huber griff das Innenministerium ein, um ein ehemaliges Kriegsblindenheim zu einem Verteilerzentrum für 150 Flüchtlinge zu verwenden. Es wurde Ende November bezogen. Im Antrag an den VfGH argumentiert die Gemeinde, dass sie keinerlei Mitwirkungsmöglichkeit habe und der Bund "praktisch nach eigenem Gutdünken" handeln könne, ohne etwa auf die Raumordnung oder baurechtliche Regelungen Rücksicht nehmen zu müssen.

60 Vereine gegen Islam-Gesetz

Das neue Islam-Gesetz – das u.a. das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland brachte – versuchen rund 60 Vereine zu kippen. Sie erachten es als Verstoß gegen die Vereinsfreiheit und die Religionsfreiheit. Denn mit der zu Jahresbeginn in Kraft getretenen Neuregelung müssen Vereine – wenn sie ihren Vereinszweck nicht anpassen – aufgelöst werden, deren Ziel es ist, Religionslehre zu betreiben oder ihre Mitglieder bei den religiösen Pflichten zu unterstützen. Denn mit der Neuregelung soll offenbar die "Verbreitung der Religionslehre" bei den Glaubensgemeinschaften konzentriert werden.

Sterben in Würde gefordert

Nicht um die Auflösung, sondern erst um die Gründung geht es beim Verein "Letzte Hilfe". Dieser "Verein für ein selbstbestimmtes Sterben" will Mitgliedern, die an einer unheilbaren schweren Krankheit leiden, "beratend bezüglich des Freitodes" zur Seite stehen und ihnen auf Wunsch auch behilflich sein, "ein Sterben in Würde zu ermöglichen". Der Antrag auf Vereinsgründung wurde jedoch 2014 von der Polizeidirektion Wien abgelehnt – und das Verwaltungsgericht Wien bestätigte das Verbot mit der Begründung, dass "Beihilfe zum Selbstmord" grundsätzlich und ausnahmslos verboten sei. (APA, 17.2.2016)