Wien – Der Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) verlängert den Vertrag von Gernot Rainer, dem Gründer und Obmann der selbsternannten Ärztegewerkschaft Asklepios, nicht. Das Unternehmen hat einen entsprechenden Bericht der "Presse" (Dienstagsausgabe) bestätigt. Als Gründe werden in dem Bericht etwa mangelnde Identifikation mit den "Gesamtinteressen" der Dienststelle bzw. der Stadt Wien genannt.

Rainer ist Lungenfacharzt im Otto-Wagner-Spital. Der befristete Dienstvertrag, der im Mai ausläuft, soll nicht verlängert werden. Auffällig ist, dass die fachliche Beurteilung im Dienstzeugnis sehr gut ausgefallen ist. Auch seien zuletzt zusätzliche Posten für die betreffende Abteilung beantragt worden.

Der Mediziner ist überrascht von der Entscheidung seines Arbeitgebers und will das nicht "widerstandslos" hinnehmen. Die Signalwirkung sei katastrophal. "Wenn einer seine Meinung kundtut, wird auf seine berufliche Vernichtung abgezielt", sagt Rainer im STANDARD-Gespräch.

KAV will über inhaltliche Gründe keine Auskunft geben

Der KAV bestätigte am Montag den Schritt: "Es ist richtig, der Vertrag von Dr. Rainer wurde nicht verlängert, das hat die Dauervertragskommission entschieden", hieß es in einer schriftlichen Stellungnahme. Die Kommission tagt viermal im Jahr und behandelt pro Sitzung bis zu 40 Anträge. Vertreter der KAV-Bereiche Health Care Management und Personal, der Magistratsabteilung 15 (Landessanitätsrat) sowie der Gewerkschaft sind dort Mitglieder. Über inhaltliche Gründe für getroffene Entscheidungen gebe man jedoch keine Auskünfte, wurde vonseiten des KAV betont.

Arbeitsrechtsexperte: "Vorgehen verwerflich"

Eine direkte gesetzliche Grundlage, nach der das Vorgehen des KAV gesetzeswidrig sei, gebe es nicht, erklärt der Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Mazal im STANDARD-Gespräch. Denn es sei keine Kündigung gewesen, vielmehr sei ein befristeter Vertrag nicht verlängert worden – hier würden nicht die gleichen Regeln gelten. Mazal weist aber darauf hin, dass eine solche Begründung bei einer Kündigung als "eindeutig rechtswidriges Vorgehen" eingestuft werden würde, daher sei der "Unrechtsgehalt vergleichbar". Deshalb würde er es für "richtig halten, wenn ein Gericht den Mut dazu hat, das als sittenwidrig zu judifizieren".

Denn die Handlungsweise des Arbeitgebers ist für Mazal verblüffend. "Der KAV hat versucht eine Lücke in der Rechtsordnung zu finden. Objektiv ist das zweifellos verwerflich", sagt der Jurist. (APA/mte, 16.2.2016)