Nach Internet-Geschäftsabwicklungen enttäuschte Konsumenten können sich ab sofort online an eine Stelle wenden, die ihre Kritik entgegennimmt: Über die ODR-Plattform der Europäischen Kommission kann man unbürokratisch ein Schlichtungsverfahren einleiten, sofern man in der EU lebt und der Händler hier niedergelassen ist. ODR steht für "Online Dispute Resolution", sinngemäß Online-Streitbeilegung.

Beschwerdeformular

Das ausgefüllte Beschwerdeformular wird an den betreffenden Unternehmer geschickt, der eine Schlichtungsstelle vorschlägt. Wenn der Konsument zustimmt, wird die Beschwerde an die entsprechende Stelle weitergeleitet und ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren einleitet. Dieses darf nach Angaben des Europäischen Verbraucherzentrums Österreich (EVZ) maximal 90 Tage dauern, beginnend mit dem Einlangen aller Dokumente.

"Schlichtung für Verbrauchergeschäfte"

In jedem EU-Mitgliedsstaat gibt es zudem eine ODR-Anlaufstelle, an die sich Konsumenten bei Problemen mit der Plattform wenden können. In Österreich ist dies das EVZ. Insgesamt gibt es in Österreich bereits Schlichtungsstellen für die Bereiche Telekommunikations- und Postdienstleistungen, Energiedienstleistungen, Finanzdienstleistungen, Passagier- und Fahrgastrechte, Fertighausgeschäfte und Internetgeschäfte. Dazu die allgemeine "Schlichtung für Verbrauchergeschäfte", die sich um Probleme kümmert, die nicht durch eine andere Stelle abgedeckt sind. (APA, 15.2. 2016)