Wien – Neben Richtwert-, vulgo Obergrenzenplänen für Asylanträge sowie Überlegungen, die sozialen Leistungen für Flüchtlinge einzuschränken, harrt derzeit auch eine Asyl-Gesetzesänderung ihres Beschlusses: Kommenden Donnerstag wird sich das Parlament erstmals mit der Asylnovelle befassen – konkret: der Innenausschuss.

Wie berichtet, soll die Novelle ein auf vorerst drei Jahre beschränktes "Asyl auf Zeit" und Einschränkungen bei der Familienzusammenführung für anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte bringen. Der Ministerrat hat bereits sein Okay gegeben.

Doch beschlossen werden soll die Asylnovelle im Ausschuss kommende Woche nicht. Vielmehr wird dort auf Druck der Grünen ein öffentliches Hearing zur Novelle stattfinden. Überhaupt, so Grünen-Menschenrechtssprecherin Alev Korun, sei die Beschlussverzögerung bemerkenswert: "Vielleicht wollen ÖVP und SPÖ abwarten, was die Expertengutachten zur Richtwertumsetzung besagen – und die Asylnovelle in der Folge ausweiten."

Nicht umstritten, nur vertagt

Das sei nicht geplant, heißt es dazu im ÖVP-regierten Innenministerium. Auch Innenausschuss-Obmann Otto Pendl (SPÖ) schließt das aus. Aus "rein organisatorischen Gründen" werde man die Asylnovelle erst im folgenden Innenausschuss absegnen.

Denn, so Pendl, in Sachen Asylnovelle sei "inhaltlich mit der ÖVP alles klar, der Fahrplan steht". Daran werde auch das Hearing nichts ändern: "Die Grünen haben es verlangt, sie haben es bekommen, aus."

Dabei dürfte bei der Expertenanhörung massive Kritik an – vor allem – den Plänen zur Einschränkung des Familiennachzugs formuliert werden. Im Fall minderjähriger Flüchtlinge würde dies "gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstoßen", warnt Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez vom Netzwerk Kinderrechte Österreich. Sie beruft sich dabei auch auf Kritik in Deutschland, wo Ähnliches geplant ist: Die Kinderrechtskonvention verpflichte die Vertragsstaaten, ein Kind nur dann von den Eltern zu trennen, wenn dies für sein Wohl notwendig sei, heißt es etwa beim Deutschen Institut für Menschenrechte. (Irene Brickner, 12.2.2016)