Eine Auschwitz-Anspielung, gerichtet an die streikenden Lokführer, hat Julien nun eine Bewährungsstrafe eingebracht.

Foto: Faksimile - Julien/Youtube

Im vergangenen Mai dominierte ein großangelegter Lokführerstreik in Deutschland die Medien im deutschsprachigen Raum. Die Bediensteten der Deutschen Bahn erhielten Sympathiebekundungen für ihre Forderungen, ernteten aber auch ob zahlreicher Zugausfälle wütende Reaktionen.

Ganz und gar nicht begeistert vom Streik zeigte sich auch Julien Sewering, ein als "Julien" bekannter deutscher Youtube-Star. Bekannt ist er dafür, mit scharf formulierten Meinungen aufzutreten und dabei mitunter auch zu provozieren. Eine Anspielung auf das Nazi-Konzentrationslager Auschwitz schoß allerdings über das Ziel hinaus. Neben viel Aufregung im Netz brockte sie dem Videomacher nun auch juristische Konsequenzen ein.

"Man sollte die Zugführer alle dahinbringen"

"Vergasen sollte man diese Mistviecher", schimpfte der Youtuber in Richtung Bahngewerkschaft und Lokführern. "Wisst ihr noch, wie die Juden in Zügen nach Auschwitz transportiert wurden? Man sollte die Zugführer alle dahinbringen." Dabei bot er, als Spaß gemeint, auch an, den Zug persönlich zu fahren, ohne zu streiken. Sein Statement illustrierte er mit Bildern von Zügen und einer leeren Gaskammer.

Es folgte eine Strafanzeige, zu der nun ein erstes Urteil vorliegt. Das Amtsgericht Tecklenburg hat Julien zu einer Geldstrafe von 15.000 Euro sowie einer achtmonatigen Haftstrafe verurteilt. Letztere wurde auf Bewährung ausgesetzt, die drei Jahre dauert. Der Betrag der Geldstrafe soll zwei Monatsgehälter des Internet-Stars abbilden.

Gericht sieht Verhetzung

Laut dem Spiegel sieht Gericht in der Videopassage den Tatbestand der Volksverhetzung erfüllt und ortet auch einen Verstoß gegen jene Passage des Strafrechts, die unter anderem die Billigung, Verharmlosung oder Leugnung von nationalsozialistischen Verbrechen mit bis zu fünf Jahren Haft sanktioniert. Mit der achtmonatigen Bewährungsstrafe liegt das Urteil unter der staatsanwaltschaftlichen Forderung von zehn Monaten, die vom Anwalt von Julien beeinsprucht worden war.

Jener NS-Verbotsparagraph 130 soll laut den Westfälischen Nachrichten dem Rechtsvertreter des Youtubers auch ein Dorn im Auge gewesen sein, schreiben die Westfälischen Nachrichten. Dieser hält ihn demnach für nicht mehr angemessen, stamme er doch aus einer Zeit, in der die NS-Herrschaft den Menschen "noch in Erinnerung war". Julien selbst beteuerte den scherzhaften Charakter seiner Aussage und gibt an, von diesem Straftatbestand nicht gewusst zu haben.

Noch nicht rechtskräftig

Der Videomacher hat die Möglichkeit, gegen den Richterspruch zu berufen. Ob er davon Gebrauch macht, ist noch nicht bekannt. Dementsprechend ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. (gpi, 12.02.2016)