Sarajevo – Für die Beschäftigten der bosnischen Justizinstitutionen bleibt das Tragen eines Kopftuches untersagt. Das beschloss der Hohe Richter- und Staatsanwaltsrat (VSTV) nach einer erneuten Debatte über dieses Thema laut Medienberichten am Donnerstag.

Bereits im September war eine entsprechende Entscheidung gefällt worden, eine negative Reaktion des bosnischen Großmuftis Husein Kavazovic führte jedoch zu einer erneuten Debatte des Rates.

Auch religiöse Symbole untersagt

Wie der VSTV-Vorsitzende Milan Tegeltija nun mitteilte, würde sich das Verbot nicht nur auf das Kopftuch von muslimischen Frauen beziehen, sondern auch auf sonstige religiöse Symbole. Diese seien ebenfalls untersagt. Die Entscheidung vom Hohen Richter- und Staatsanwaltsrat sei falsch interpretiert worden, glaubt Tegeltija.

Der VSTV berief sich in seiner Entscheidung auf das Gerichtsgesetz. Darin steht, dass die Religionsfreiheiten der Beschäftigten "gewisse Einschränkungen erleiden" dürfen. Für Nicht-Bedienstete gilt das Kopftuchverbot nicht. (APA, 11.2.2016)