Das Hauptquartier der NSA.

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Die Informationen waren wage, als EU-Justizkommissarin Vera Jourova im Februar vor die Presse trat und die Einigung über neue Regeln für den Datenaustausch ("Privacy Shield") mit den USA verkündete. Nun geht man erneut an die Öffentlichkeit. "Der politische Deal" mit den Amerikanern soll noch vor Juli dieses Jahres in Kraft treten, sagte eine Vertreterin der Europäischen Kommission bei einem Hintergrundgespräch mit Journalisten am Donnerstag. Die Regelung sei kein Abkommen, sondern eine "politische Entscheidung der EU", die auf "verbindliche Zusagen auf höchster politischer Ebene" baue.

Informationen nicht ausreichend geschützt

Eine neue Vereinbarung war notwendig geworden, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) die zuvor geltende Safe-Harbor-Vereinbarung kippte, nachdem der österreichische Datenschutzaktivist Max Schrems dagegen vor Gericht zog. Er bekam Recht, da in den USA Informationen nicht ausreichend vor dem Zugriff von Behörden und Geheimdiensten geschützt seien.

"Eine undifferenzierte Sammlung von Daten ist nur in extremen Ausnahmesituationen möglich."

Ob Daten von EU-Bürgern mit der neuen Regelung tatsächlich besser geschützt werden, ist unklar. Die NSA und andere US-Dienste dürfen nämlich weiterhin Daten von EU-Bürgern sammeln. Eine willkürliche Massenüberwachung soll es künftig allerdings nicht mehr geben. "Die Richtung hat sich geändert. Es kommt nicht mehr der Datenstaubsauger zum Einsatz, sondern zielgerichtete Überwachung", heißt es dazu seitens der Europäischen Kommission. Eine Regelung, die allerdings hinfällig werden kann. "Eine undifferenzierte Sammlung von Daten ist in extremen Ausnahmesituationen möglich. Etwa in Zuge eines Terroranschlages in der Größe von 9/11".

Transparenzberichte sollen Klarheit schaffen

Anhand von Transparenzberichten von Internetfirmen wie Facebook oder Google soll überprüft werden, ob die USA die Vereinbarungen auch einhalten. Diese Meldungen dokumentieren, wie oft US-Behörden Auskünfte bei Unternehmen einholten. Ob jedoch die NSA etwas wissen wollte, wird darin nicht erwähnt. Der EU reicht es zu sehen, ob Abfragen gestiegen sind. Diesem Anstieg will man dann nachgehen.

Deal mit Suspendierungsklausel

Falls die USA ihren Zusagen nicht nachkommen und keine Auskunft gegeben wird, kann man die Vereinbarung aufheben. Es gibt eine Suspendierungsklausel. Ergänzend soll das US-Handelsministerium Firmen, die Daten aus Europa verarbeiten, überwachen. Wer sich nicht an Standards hält, dem drohen Sanktionen bis hin zu einer Streichung von der Liste. Beide Partner sollen die Umsetzung der Vereinbarungen jedes Jahr gemeinsam überprüfen.

Max Schrems brachte die Safe-Harbor-Vereinbarung zu Fall.
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Außerdem würden die USA in ihrem Außenministerium eine Ombudsstelle einrichten, an die sich Europäer mit Klagen wenden können. Weiters soll es jährlich eine Überprüfung des Abkommens geben.

Kritik von Datenschützern

Die neuen Informationen der Europäischen Kommission dürften Wasser auf die Mühlen von Datenschützern sein, die in der neuen Regelung nicht die Umsetzung des EuGH-Urteils sehen. (Markus Sulzbacher, 11.2. 2016)