Wien – Kärntens Finanzreferentin Gaby Schaunig (SPÖ) hat am Mittwoch betont, dass eine Annahme des Heta-Schuldenrückkaufangebots für die Gläubiger die attraktivste Variante sei. Bei Ablehnung des geplanten Abschlags von 25 Prozent (auf vorrangige Anleihen) drohe ein langwieriger Rechtsstreit, auf den Kärnten gut vorbereitet sei. Dabei sei unklar, ob die Haftungen des Landes letztlich schlagend würden. Somit sei das Angebot das "bestmögliche".
Garniert hat Schaunig ihre Aussagen mit kaum verhohlenen Drohungen, wonach widerspenstige Gläubiger Probleme bekommen könnten. Die erläuterte dann Rechtsanwalt Manfred Ketzer von der Kanzlei Hausmaninger Kletter, die das Land beim Schuldenschnitt berät. Er brachte Organhaftung wegen Verletzung der Sorgfaltspflichten ins Spiel, wenn das Angebot "ohne Alternative" abgelehnt werde.
Kritik an Pools
Sollte die geplante Transaktion scheitern, weil die notwendige Zweidrittelmehrheit nicht zustande kommt, wären auch Schadenersatzklagen der zustimmenden Investoren möglich. Die Begründung: Scheitert das Vorhaben, werden die Gläubiger erst im Rahmen der Heta-Abwicklung befriedigt und würden ziemlich sicher weniger bekommen. Letztlich hält Kretzer die Absprachen von Investorenpools für börserechtlich bedenklich.
Die Heta-Anleihen werden ja immer noch an Finanzplätzen gehandelt. Angesprochen wird damit eine Vereinbarung einer Gläubigergruppe, die fünf Milliarden an Heta-Papieren hält und damit den Deal zu Fall bringen kann. Der Pool hat sich vertraglich verpflichtet, das Angebot abzulehnen. Ihm gehören u. a. Kaliber wie Pimco, Commerzbank und die Bad Bank der Hypo Real Estate an.
Gläubiger: Kärnten kann mehr zahlen
Ihr Argument: Kärnten sei durchaus in der Lage, mehr als die 1,2 Milliarden Euro zu leisten, mit denen sich das Land von den Haftungen freikaufen möchte. Die Verschuldung Kärntens sei zwar im österreichischen Vergleich hoch, liege aber deutlich unter jener mancher deutscher Kommunen oder Länder. Auch der Standpunkt Schaunigs, dass Gläubiger in einer Insolvenz keinen Zugriff auf für die Versorgung wichtige Vermögenswerte hätten, wird angezweifelt. (as, 11.2.2016)