Wien – In Sachen Hollandfonds des deutschen Emissionshauses MPC hat der Verein für Konsumenteninformation (VKI) einen juristischen Sieg in Deutschland errungen. Das Hamburger Landgericht hat eine Musterklage österreichischer Geschädigter zugelassen. Der VKI sieht in dem nicht anfechtbaren Gerichtsbeschluss eine "Sensation" und plant weitere Klagen gegen MPC.

Insgesamt vertritt der VKI 2.500 Anleger, die geschlossene Fonds von MPC gekauft und damit Verluste gemacht haben. Der geforderte Schaden beträgt rund 170 Mio. Euro. In Österreich haben sich die Konsumentenschützer bereits mit den meisten Großbanken, die MPC-Fonds vor der Krise in großem Stil verkauft haben, außergerichtlich geeinigt. Nur mit der Hypo Steiermark (Raiffeisen) streitet der VKI noch vor Gericht.

Gleichzeitig haben die VKI-Juristen den Weg nach Deutschland gewählt – dort gibt es nämlich, im Gegensatz zu Österreich, die Möglichkeit einer Musterklage, wenn es um Finanzanlagen geht. Nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) kann wegen falscher oder irreführender Angaben im Kapitalmarkt- oder Werbeprospekt geklagt werden.

Nicht ausreichend informiert

Das hat der VKI im Namen von 13 österreichischen Käufern des MPC-Fonds "Holland 47" getan. Beklagt sind neben der MPC Münchmeyer Petersen Capital AG (MPC) auch deren in Liquidation befindliche Österreich-Tochter CPM, die Treuhandgesellschaft TVP sowie verantwortliche Manager.

Der VKI wirft dem deutschen Emissionshaus vor, die Anleger im Verkaufsfolder nicht ausreichend über die Risiken informiert zu haben. Etwa sei ihnen verschwiegen worden, dass die Fonds-Immobilien über einen Zwischenhändler gekauft wurden, der damit einen Gewinn von 4,7 Mio. Euro gemacht haben soll. Irreführend sei außerdem, dass die Immobilie in Amstelveen in direkter Verlängerung der Start- und Landebahn des Amsterdamer Flughafens liegt. Auf der Rückseite eines Gebäudes in Amsterdam wiederum befinde sich ein Zubau mit einer Feuerwache, wodurch das Fondsobjekt nur eingeschränkt verwertbar sei. Zudem hätten weder Verkaufs- noch Kapitalmarktprospekt darüber informiert, dass von Beginn an geplant gewesen sei, Ausschüttungen an die Anleger vorzunehmen, die nicht durch Gewinn gedeckt sind.

Weitere Musterverfahren

Der Entscheid des Hamburger Gerichts ist rechtskräftig. "Nun können sich zunächst Geschädigte des MPC-Holland-47-Fonds an dem Massenverfahren in Hamburg gegen überschaubare Kosten und ohne Risiko beteiligen. Gleichzeitig wird der VKI zu weiteren Holland- und Schiffsfonds solche KapMuG-Klagen einbringen und weitere Musterverfahren betreiben", kündigte VKI-Rechtschef Peter Kolba am Montag an.

Kurt Cowling, Chef der MPC-Österreich Tochter CPM, sieht den Prozessen in Deutschland gelassen entgegen. "Wir werden beweisen, dass die Vorwürfe des VKI falsch sind", sagte Cowling am Montag auf APA-Anfrage. Bisher habe es weder in Österreich noch in Deutschland ein Gerichtsurteil über die Fehlerhaftigkeit von MPC-Prospekten gegeben. Das Hamburger Gericht habe lediglich eine formale Entscheidung getroffen.

Sammelklage gegen Hypo Steiermark

Die Teilnehmer der VKI-Sammelaktion bekommen im März 2016 ein Angebot für eine günstige Teilnahme an dem KapMuG-Verfahren. Daneben soll es auch eine kostenfreie Variante mit Prozessfinanzierer geben. Dieser bekommt im Erfolgsfall einen Teil der erstrittenen Summe.

Weiters bereitet der VKI gegen die Hypo Steiermark eine dritte Sammelklage mit Prozessfinanzierer vor. Betroffene können sich noch anmelden. (APA, 8.2.2016)