Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) sorgt für hitzig Debatten, bei denen unterschiedliche Aspekte miteinander vermischt werden. Erstens wird über die Höhe der BMS gestritten. Für die einen ist sie zu hoch, um Arbeitsanreize zu schaffen, für die anderen zu niedrig, um Armutsgefährdung zu bekämpfen. Gestützt wird die letzte These einerseits dadurch, dass die Armutsgefährdungsgrenze deutlich über dem Richtsatz für die BMS liegt. Andererseits wird durch die Berechnung von Referenzbudgets aufgezeigt, dass notwendige Haushaltsausgaben über dem Richtsatz liegen.

Zweitens wird immer wieder gefordert, die BMS der Höhe nach zu begrenzen. Im Gespräch ist insbesondere eine Deckelung bei 1500 Euro. Dazu muss man wissen, dass die Mindestsicherung für "Bedarfsgemeinschaften" berechnet wird: Je nach Zusammensetzung dieser Gemeinschaft sowie der spezifischen Bedürfnisse (z. B. ob Miete zu bezahlen ist) fällt der Mindestsicherungssatz höher oder geringer aus. Eine Deckelung betrifft also insbesondere größere Familien oder Familien mit spezifischen Bedürfnissen (z. B. Behinderung eines Familienmitglieds).

Drittens wird darüber gestritten, ob alle anspruchsberechtigten Gruppen dieselbe Leistung erhalten sollen. Insbesondere anerkannte Flüchtlinge und subsidiär Schutzbedürftige sollen – so ein Vorschlag – nur die Hälfte der Sozialleistung erhalten. Unterstützt wird dieses Argument eigenartig paradox: Auf der einen Seite wird argumentiert, dass die Chance auf Arbeitsmarktintegration für einen Teil dieser Gruppe sehr gering ist. Auf der anderen Seite soll der Arbeitsanreiz durch einen noch höheren "Lohnabstand" gesteigert werden. In diesem Paradoxon gefangen bleibt der bedürftige Mensch mit seiner Familie.

Eine vierte Debatte hat sich darüber entsponnen, ob die BMS bar ausbezahlt oder als eine Art Sachleistung gewährt werden soll. Dass der Modus der Auszahlung in dieser Hinsicht längst schon flexibel gestaltet ist, wird dabei gerne ausgeblendet. Allgemein ist es schwierig, eine Entscheidung zwischen der Autonomie der Hilfsbedürftigen und dem Paternalismus der Geldgeber zu treffen – dies wird in der Praxis daher fallbezogen auf Basis einer Prüfung durch die zuständigen SachbearbeiterInnen entschieden.

Dass die Debatten derzeit so hitzig geführt werden, hat viel damit zu tun, dass die Zahl der Mindestsicherungsbezieher deutlich angewachsen ist. Dieser Zuwachs ist schon seit vielen Jahren zu beobachten – und daher zunächst einmal unabhängig von der der aktuell hohen Anzahl an (anerkannten) Flüchtlingen.

Warum aber sind immer mehr Menschen auf die BMS angewiesen? Nach der Logik unseres Sozialsystems ist die Mindestsicherung als letztes soziales Netz konzipiert. Die ökonomische Absicherung sollte den Menschen eigentlich durch die vorgelagerten Sicherungssysteme gelingen, und zwar durch eigene Erwerbsarbeit sowie, z. B. im Fall von Krankheit oder Arbeitslosigkeit, durch die vom Erwerbseinkommen abgeleiteten Sozialversicherungsleistungen. Es sind aber gerade diese vorgelagerten Systeme, die brüchiger geworden sind und dazu führen, dass viele im letzten Netz landen (müssen). Zentral für diese zunehmende Fragilität des Systems sind vor allem die massiven Veränderungen am Arbeitsmarkt.

Zu wenig zum Leben

Zwar wollen immer mehr Menschen erwerbstätig sein, um sich ökonomisch abzusichern. Das gelingt vielen aber gar nicht (was sich an den steigenden Arbeitslosenzahlen ablesen lässt) oder nicht ausreichend, weil sie (und ihre Familie, trotz großzügiger Familienleistungen) von ihrer Erwerbsarbeit schlicht nicht leben können. Grund dafür sind nicht nur niedrige Löhne, sondern prekäre Beschäftigungsformen, die massiv zugenommen haben und vielfach eines nach sich ziehen: unzureichende Erwerbseinkommen.

In unserem Sozialversicherungsstaat führen niedrige Erwerbseinkommen zu niedrigen Arbeitslosenleistungen. Nicht zuletzt deshalb sind große Teile der MindestsicherungsbezieherInnen sogenannte "AufstockerInnen": Sie beziehen ein Erwerbseinkommen oder eine Arbeitslosenleistung, die für ihre ökonomische Absicherung nicht ausreichen.

Dass diese Menschen Mindestsicherung bekommen, ist an sich ein gutes Zeichen, denn es bedeutet, dass die Mindestsicherung das ist, was sie sein soll: eine Mindestsicherung. Dass diese minimale Absicherung aber nicht oder nicht vollständig über die vorgelagerten Sicherungssysteme erreicht werden kann, das ist das eigentliche Problem.

Die BMS ist nach der Logik unseres Sozialsystems nicht dafür konzipiert, größer werdende Löcher der vorgelagerten Systeme zu flicken. Was folgt daraus? Vereinfacht gesagt gibt es zwei Möglichkeiten.

Entweder es wird akzeptiert, dass die Mindestsicherung eine Art Grundsicherung für immer größere Bevölkerungsgruppen wird. Dann muss sie aber auch dementsprechend ausgestaltet und finanziert werden. Oder man setzt an den vorgelagerten Systemen an und versucht, die Lücken, die bestehen, zu schließen. Das kann durch entsprechende Mindestlöhne, aber auch durch Mindesthöhen beim Arbeitslosengeld oder der Notstandshilfe gelingen.

Öffentliche Jobs für alle

Zentral wäre aber vor allem, dass jede und jeder ein existenzsicherndes Einkommen auf dem Erwerbsarbeitsmarkt erzielen kann. Sir Anthony Atkinson, der große britische Doyen der Verteilungsökonomie, macht dazu in seinem aktuellen Buch einen interessanten Vorschlag: Wenn nicht genügend Jobs am Erwerbsarbeitsmarkt vorhanden sind, dann muss der öffentliche Sektor eben allen Menschen, die einen Job haben wollen, einen im öffentlichen Sektor garantieren. Denn die Arbeit geht unserer Gesellschaft auch in Zukunft nicht aus (man denke nur an den großen Pflege-, Hilfs- und Betreuungsbedarf für unterschiedliche Gruppen, nicht zuletzt für Flüchtlinge), enden wollend ist lediglich die Bereitschaft, für diese Arbeit auch zu bezahlen. (Karin Heitzmann, 5.2.2016)