Nur drei Mitglieder der fünfköpfigen Uno-Expertengruppe zum Thema willkürliche Inhaftierungen (WGAD) haben deren Gutachten zugunsten von Wikileaks-Gründer Julian Assange zugestimmt. Das bestätigte der Sekretär der Arbeitsgruppe, Christophe Peschoux, am Freitag Reportern in Genf.

Gegenstimmen

Demnach sprach sich der ukrainische Experte für internationale Strafjustiz, Wladimir Toschilowski, bei der internen Abstimmung dagegen aus, Assange als Opfer "willkürlicher Inhaftierung" anzusehen. Wie der Ukrainer die Gegenstimme begründete, wurde zunächst nicht bekannt.

Die australische Menschenrechtsexpertin Leigh Toomey enthielt sich den Angaben zufolge unter Hinweis auf einen möglichen Interessenkonflikt der Stimme. Auch Assange stammt aus Australien. Für das Gutachten, mit dem Schweden und Großbritannien aufgefordert werden, das Recht von Assange auf Bewegungsfreiheit zu respektieren, stimmten demnach der Vorsitzende des Gremiums, der südkoreanische Dozent für internationales Recht, Seong-Phil Hong, sowie die Juristen José Guevara aus Mexiko und Sètondji Adjovi aus Benin.

"Ungewöhnlich"

Der WGAD-Sekretär erklärte, es sei "ungewöhnlich", dass Gutachten des Gremiums nicht einstimmig angenommen werden. Dennoch sei es nach Auffassung der Experten "indirekt juristisch bindend", da es sich auf internationale Konventionen stütze. Das internationale Recht biete allerdings keine Möglichkeit, seine Anerkennung zu erzwingen. (APA, 5.2.2016)