Die Konsumentenschützer wollen nicht alles hinnehmen.

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Linz/Wien – Die Konsumentenschützer der Arbeiterkammer Oberösterreich haben Handyversicherungen unter die Lupe genommen und sehen diese durchaus kritisch. Die im Kleingedruckten zu lesenden umfangreichen Bedingungen würden eine Vielzahl von Leistungsausschlüssen sowie -Begrenzungen und Verpflichtungen für den Versicherten enthalten. Sie kündigten am Freitag auch Musterprozesse zur Klärung der Rechtslage an.

Die Konsumentenschützer haben nach wiederholten Beschwerden über Leistungsablehnungen die Angebote von zehn Handyversicherungen analysiert, die auch einen Diebstahlschutz enthalten sollten, der allerdings meist extra kostet. Zuerst der Preis: Die Jahresprämien für ein Mobiltelefon mit einem Kaufpreis von 249 Euro betragen zwischen 17 und 83 Euro. Bei einem Gerät um 699 Euro sind jährlich zwischen 36 und 131 Euro zu berappen. Die Versicherungen werden häufig mit dem Handy mitverkauft, können aber auch nachher bis zu einem gewissen Alter abgeschlossen werden. Es gibt aber auch da Einschränkungen wie Wartefristen oder eine Zustandsprüfung.

Gedeckt sind Schäden durch Bodenstürze, Bruch- oder Flüssigkeitsschäden. Auch Brand, Blitzschlag oder Überspannung sind häufig mitversichert. In einigen Angeboten sind auch Materialfehler nach Ablauf der Garantie abgedeckt. Beim Schutz im Fall von Eigentumsdelikten geht es um Diebstahl, Einbruch und Beraubung. Einiges ist allerdings auch in Haushaltsversicherungen enthalten, wenn die Schäden daheim eintreten. Nach Ansicht der Konsumentenschützer besteht der nützliche Versicherungsschutz daher bei Vorfällen außerhalb der Wohnung.

Zahlreiche Leistungsausschlüsse

Dabei gebe es allerdings zahlreiche Leistungsausschlüsse, "Obliegenheiten" – so werden die Verpflichtungen der Versicherungsnehmer bezeichnet – und Leistungsgrenzen. Dies ist in den "sehr umfangreichen und aufgrund der geringen Schriftgröße nur mühsam lesbaren Versicherungsbedingungen" enthalten, wie die Konsumentenschützer kritisch anmerken. Vor allem geht es darin um eine sorgsame Verwahrung: Generell kein Schutz für Liegenlassen, Vergessen oder Verlieren. Eine Versicherung sieht explizit vor, dass das Handy auch nur kurzfristig nicht unbeaufsichtigt abgelegt werden darf. Auch wenn das Gerät bei allen Arten von Menschenansammlungen nicht gesichert in Innentaschen von Kleidungsstücken, körpernah oder am Körper getragen wird, kann die Versicherung aussteigen. Manche zahlen bei einem Einbruchsdiebstahl aus dem Kfz nur dann, wenn er nachweislich zwischen 6.00 und 22.00 Uhr verübt wurde. Bei Sturzschäden kann auch ein Tragen in der Hemd- oder Hosentasche schon als nicht sorgsame Verwahrung gelten.

Sind diese Bedingungen alle eingehalten worden, gibt auch noch Leistungsbegrenzungen: Selbstbehalte je nach Handypreis zwischen 20 und 90 Euro oder bei Wertersatz nach Totalschäden beziehungsweise Diebstahl Abzüge von bis zu 50 Prozent des Kaufpreises bereits im ersten Jahr.

Der Leiter der Konsumentenschutzabteilung der Arbeiterkammer Georg Rathwallner kündigte an: "Bei Leistungsausschlüssen oder Leistungsbegrenzungen, mit denen ein Versicherungsnehmer nicht rechnen muss, werden wir Musterprozesse zur Klärung der Rechtslage anstrengen". (APA, 5.2.2016)