Monika Rathgeber trat zunächst gefasst vor den Schöffensenat. Bei ihrer Einvernahme kämpfte sie aber immer wieder mit den Tränen. Das Urteil kam schneller als erwartet.

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Salzburg – Monika Rathgeber, ehemalige Budgetreferatsleiterin des Landes Salzburg, hat sich im ersten Strafprozess zum Salzburger Finanzskandal teilweise schuldig bekannt: "Es tut mir wahnsinnig leid. Ich habe viele Fehler gemacht, die ich bedauere." Teils unter Tränen sagte die 44-Jährige am Donnerstag vor dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richter Günther Nocker aus. Danach ging es schneller als erwartet: Drei Jahre Haft, zwei davon bedingt, lautete das nicht rechtskräftige Urteil am Abend.

Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft warf Rathgeber schweren Betrug und Urkundenfälschung vor. Sie soll 758 Schadensmeldungen an den Katastrophenfonds des Bundes zwischen 2009 und 2012 fingiert, geändert oder ergänzt haben. Eine Schadensmeldung von 248 Euro wurde etwa auf 277.248 Euro geändert. So wurde laut Anklage insgesamt ein Schaden von rund zwölf Millionen Euro verursacht.

Falsche Abrechnungen

Dass sie falsche Abrechnungen an den Katastrophenschutzfonds geschickt habe, gab die Angeklagte zu. Für einen Teil der fingierten Schadensfälle habe es aber eine politische Weisung vom damaligen Finanzlandesrat Othmar Raus (SPÖ) gegeben, sagte ihr Verteidiger Kurt Jelinek. Ihr Vorgehen sei eine "gerechtfertigte Selbsthilfe" gewesen. Raus habe sie gebeten, über den Fonds Geld für ein Hochwasserschutzprojekt im Pinzgau zu lukrieren, deshalb habe sie fiktive Schäden dazugeschrieben. "Wir waren auch der Meinung, dass uns das Geld zusteht."

Erhöhungen von Schadensmeldungen gestand Rathgeber ein. Teilweise resultierten die Beträge aus einer Vollkostenrechnung. Das werde auch in anderen Bundesländern so gemacht. Aber es sei falsch gewesen, wie sie es getan habe. "Ich habe nicht systematisch, sondern willkürlich aufgeschlagen." Zu der Urkundenfälschung bei Bestätigungen für Zins- und Währungsswaps räumte Rathgeber zwar ein: "Ich habe Kopien der Unterschriften vorgenommen." Aber bei 74 Unterschriften sei ihr Mitarbeiter eingebunden gewesen. "Die Korrespondenz ging an beide per E-Mail. Das waren keine Geheimgeschäfte."

Strafaufschub und Fußfessel

Ihr Verteidiger präzisierte: Man müsse davon ausgehen, dass der Mitarbeiter die Bestätigungen sowieso unterschrieben hätte, nur sei er nicht im Büro gewesen. "Wenn eine Person mutmaßlich unterschrieben hätte, mangelt es an der subjektiven Tatseite." Von den restlichen 22 Unterschriften habe der Mitarbeiter nichts gewusst. Mit dem Hineinkopieren der Unterschrift habe sie ein Depot verschoben, um Schaden vom Land abzuwenden.

Richter Nocker sagte, man werde einem Antrag auf Strafaufschub positiv gegenüberstehen und auch die Verwendung einer Fußfessel nicht ausschließen. (Stefanie Ruep, 4.2.2016)