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Noch gibt es kein grünes Licht für den Mitarbeitertransfer ins ASVG-System.

Foto: HEINZ-PETER BADER

Wien – Die Diskussionen rund um die geplante Übersiedlung von rund 3300 Bank-Austria-Mitarbeitern ins staatliche ASVG-System sorgen unvermindert für Unruhe.

Einige Hundert betroffene Banker (für sie ist derzeit die Bank Sozialversicherungsträger) haben sich seit Bekanntgabe der Pläne zu Ende des Vorjahres an die Arbeiterkammer gewendet; sie wollen den Transfer bekämpfen. Sie befürchten Verschlechterungen, etwa bei der Krankenversicherung. Deren Leistungen sind im Bank-Austria-System an die der Beamtenversicherung (KfA) angelehnt, nun sollen die Mitarbeiter in die Gebietskrankenkassen übersiedelt werden.

Die größten Kopfschmerzen aber bereitet den Involvierten der Transfer ins staatliche Pensionssystem unterm Dach der Pensionsversicherungsanstalt (PVA). Wie berichtet kritisiert PVA-Chef Winfried Pinggera die Pläne der Bank Austria (BA).

Gegen EU-Recht

Die beruft sich aufs ASVG und will die Mitarbeiter gegen die gesetzlich vorgesehene Zahlung von sieben Prozent des Letztgehalts (maximal der Höchstbeitragsgrundlage) übersiedeln. Das würde rund 400 Mio. Euro ausmachen. Arbeitnehmer im ASVG müssen 22,8 Prozent einzahlen. Die Mitgift sei zu gering, sagen daher die Kritiker, denn die PVA werde dereinst ein Vielfaches davon an die BA-Pensionisten auszahlen. Das widerspreche EU-Beihilfenrecht.

Der Ausweg, der derzeit zur Diskussion steht: Die BA soll mehr einzahlen, auf Basis eines eigenen Übertragungsgesetzes. Bei der Berechnung bezieht man sich auf den Bundeszuschuss zu den ASVG-Pensionen. Der liegt bei 18 Prozent, der Rest stammt aus den Einzahlungen der Dienstnehmer und -geber. "Würde die Bank Austria 18 Prozent einbringen, wäre das Beihilfethema vom Tisch", erklärt ein auf staatlicher Seite Involvierter.

"Kein Rüberschaufeln"

Auch PVA-Direktor Herbert Schuckert geht davon aus, dass ein Übertragungsgesetz "nötig sein könnte", die PVA sei aber nur "durchführende Stelle". Auch er meint, dass der im ASVG geregelte Transfer "nur für Einzelfälle gilt". Schuckert: "Die Frage ist, ob ein Dienstgeber, der eine eigene Pensionsordnung hat, seine Dienstnehmer einfach ins ASVG überführen kann – zumal die Leute trotzdem bei ihm weiterarbeiten. Ich glaube nicht, dass das Gesetz für ein solches Rüberschaufeln gedacht ist." Die PVA sei aber nur "durchführende Stelle und nicht dazu berufen, rechtliche Bedenken zu lösen".

Die BA und ihre Gutachter sind nach wie vor gegenteiliger Meinung: Der Übergang finde nach "klaren gesetzlichen Bestimmungen statt", die "seit langer Zeit" bestünden. Und sie hält auch an ihrem Zeitplan fest: Im April will die BA die 3300 Mitarbeiter bei der PVA melden. (Renate Graber, 2.2.2016)