Wien – Eine alte Freundin ist schuld, dass Constatin G., Cristian S. und Catalin-Razvan R. vor dem Schöffengericht unter Vorsitz von Stefan Romstorfer sitzen. Das behauptet zumindest der Erstangeklagte. Denn eigentlich sei das Trio auf dem Weg in die Niederlande gewesen, wo Freunde Arbeit versprochen haben – leider traf man zufällig die Bekannte, das Geld ging aus, und nun sind sie wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahls angeklagt.

Alle drei – zwischen 33 und 47 Jahre alt – haben in ihrer Heimat Rumänien schon einige einschlägige Vorstrafen und saßen bereits in Haft. Geständig sind sie alle drei, wollen aber bei weitem nicht den Schaden verursacht haben, den ihnen die Staatsanwältin vorwirft. Bei G. sollen es 64.000 Euro sein, bei S. gar 85.000, bei R., der manchmal als Aufpasser agiert haben soll, immer noch 38.000.

Glaubt man den Angeklagten, haben sie bei den sechs vollendeten und drei versuchten Einbrüchen in Wohnungen und Geschäfte sogar ziemliches Pech gehabt haben. Etwa in einem Wiener Fachgeschäft für E-Zigaretten.

Sammlerstücke um 30.000 Euro

"Wir haben uns drei Zigaretten zum Rauchen und ein paar Flüssigkeiten genommen. Und eine Schachtel, die haben wir aber bei einem Müllcontainer abgestellt", sagt der Erstangeklagte. Der Geschäftsinhaber behauptet allerdings, in der Schachtel seien teure Verdampfer, teilweise Sammlerstücke, gewesen, deren Einkaufspreis schon bei 30.000 Euro liegt.

Ebenfalls in Wien sollen sie in einem Betrieb für Gastrobedarf nicht nur Lebensmittel gestohlen haben – was sie zugeben –, sondern auch 4.500 Euro aus einer unversperrten Handkassa.

Sie bestreiten auch, bei einem dritten Coup einen Laptop mitgenommen zu haben. Das Problem des Zweitangeklagten: Er ist auch angeklagt, bereits im Jahr 2012 insgesamt 369 Paar Schuhe gestohlen und in seiner Heimat verkauft zu haben.

Laptop zu auffällig

Also entspinnt sich ein Dialog zwischen S. und Vorsitzendem Romstorfer ein Dialog. "Den Laptop lassen Sie auf dem Tisch?" – "Was soll ich damit machen?" – "Verkaufen?" – "Wo?" – "Den kriegt man schon los." – "Dazu muss man Deutsch sprechen." – "Es ist halt auffällig, dass Sie die Schuhe verkaufen können, aber den Laptop nicht." – "Mit einem Laptop auf der Straße zu gehen wäre zu auffällig gewesen" – "So viele Schuhe im Auto zu haben aber auch."

Am Ende glaubt der Senat das nicht und verurteilt das Trio rechtskräftig zu vier beziehungsweise viereinhalb und vier Jahren Haft. Interessant dabei: die Begründung, warum der Drittangeklagte, der die Aufpasserdienste leistete, ebenso viel ausfasst wie der Erstangeklagte.

Da R. bei der Polizei von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch machte und sich erst vor Gericht schuldig bekannte, sei sein Geständnis quasi weniger wert, meint Romstorfer. (Michael Möseneder, 2.2.2016)