Die Zahl der Frühpensionierungen ist bei der Post gestiegen.

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Wien – Pensionslasten auf die Steuerzahler abwälzen – mit diesem Ansinnen ist die Bank Austria nicht allein. Kurz nach Weihnachten hat das Finanzministerium als oberste Dienstbehörde den Postlern ein feines Päckchen zugestellt. Der Inhalt: Eine Änderung des Poststrukturgesetzes, die es Österreichischer Post AG, Telekom Austria (TA) und ÖBB-Postbus ermöglicht, ihren Ruhestandsaufwand für beamtete Bedienstete spürbar zu reduzieren.

Der ans Finanzministerium abzuführende Beitrag zur Deckung des Pensionsaufwands für die Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger der Post- und Telegraphenverwaltung sowie dieser zugewiesenen Beamte (und deren Angehörige und Hinterbliebene) wurde – in Analogie zum Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) – auf 12,55 Prozent gesenkt. Bis Ende des Jahres betrug der Dienstgeberbeitrag, den Post und Telekom abliefern mussten, 15,75 Prozent. Von Oktober 2000 bis 2005 waren die abzuliefernden Pensionsbeiträge schrittweise von 28,3 auf 30,1 Prozent gestiegen, ehe sie 2005 bei 28,3 Prozent eingefroren wurden. Darin inkludiert waren jedoch die Dienstnehmerbeiträge, die im Gegenzug von den Staatsbetrieben vereinnahmt wurden. Unter Dienstgeberbeitrag versteht man jenen Betrag, den die Unternehmen zur Deckung des Pensionsaufwandes an den Bund abzuführen haben.

Die Differenz für den Ausfall, der 2017 voll wirksam wird, ist aus dem Bundeshaushalt zu begleichen. Sie beläuft sich gemäß der dem Nationalrat im Zuge der parlamentarischen Begutachtung zugeleiteten Aufstellung pro Jahr netto auf 22 Millionen Euro. Gegengerechnet wurden dabei eine Einmalzahlung über acht Millionen Euro für 2016 und je fünf Mio. Euro an Pflegegeldbeiträgen, die sechs Jahre lang an das Ministerium gezahlt werden. Das BVA-Pensionsservice erhält sechs Jahre lang 1,98 Mio. Euro für die Übertragung der Pensionsadministration. Ab 2022 entfällt der Pflegegeldbeitrag (wird gemäß Basisjahr 2014 auf 5,2 Mio. Euro pro Jahr taxiert) zur Gänze, dann steigt der Aufwand des Bundes.

Jahrelange Rechtsstreitigkeiten

Das Ministerium begründet die Neuregelung mit einer notwendigen und vom Rechnungshof empfohlenen Beilegung jahrelanger Rechtsstreitigkeiten zwischen Post, Telekom und Finanz. Dem Vernehmen nach hatte die Post bereits Prozesse gewonnen, der Finanz drohten Rückzahlungen in dreistelliger Millionenhöhe. Mit dem umfassenden Vergleich gehe eine Klarstellung der legistischen Auslegung einher samt Bereinigung wechselseitiger Ansprüche. Die Post zog ihre Klage beim Verfassungsgerichtshof zurück.

"Auf den Mehrkosten für den Ruhestand von Post- und Telekombeamten bleibt der Steuerzahler sitzen, die Staatsbetriebe hingegen sind entlastet", kritisiert der Sozialsprecher der Neos, Gerald Loacker. Ihm sind auch Sozialpläne und Vorruhestandsmodelle der Post- und Telekombediensteten ein Dorn im Auge, weil diese die Sozialsysteme belasten.

In Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage gibt Finanzminister Hans Jörg Schelling (ÖVP) Aufschlussreiches über Frühpensionierungen bei der Post preis. Sie schossen ab 2009 in die Höhe: Von 2006 bis 2014 wurden insgesamt 2600 Postler krankheitsbedingt in Ruhestand versetzt, davon 1207 von Amtswegen. Schelling begründet dies mit Restrukturierung. Im ASVG-System wurden 2014 16.448 Erwerbsunfähigkeits- und Invaliditätspensionen zuerkannt, rechnet Loacker vor. Gemessen an allen Versicherten sind das 0,51 Prozent. Bei der Post seien es hingegen 441 von 9270 Beamten, also 5,12 Prozent. (Luise Ungerboeck, 29.1.2016)