Wien – Im Zusammenhang mit der geplanten Übertragung von 3.300 Firmenpensionisten der Bank Austria in das staatliche Pensionssystem droht Österreich möglicherweise auch eine EU-Strafe. Der Plan der Bank Austria würde EU-Recht widersprechen, sagte der Arbeitsrechtsexperte Roland Gerlach am Donnerstag im Ö1-Mittagsjournal.

Mit der vergleichsweise günstigen Übertragung der Bank Austria Firmenpensionen in die ASVG lande man mitten im europäischen Recht: "Da habe ich eine Begünstigung, die ich sachlich rechtfertigen muss. Und ich wüsste nicht, wie man das sachlich rechtfertigen soll", sagte Gerlach. Die EU-Kommission werde die Bundesregierung – und nicht die Bank Austria – auffordern, das zu rechtfertigen. "Das geht sehr formlos. Es könnte auch eine Strafe verhängt werden, weil sich Österreich nicht an EU-Recht hält", so Gerlach.

Der Anwalt hält den Fall der Bank Austria mit der Staatshilfe für die AUA bei ihrem Verkauf an die Lufthansa für vergleichbar, auch wenn der Staat in diesem Fall kein Geld in die Hand nehme. Die Pensionsberechtigten bekämen aber irgendwann eine Leistung, die dann aus dem Steuergeld komme.

Gesetz überholt

Das Gesetz, das die Übertragung von Pensionsansprüchen in die ASVG regle, stamme aus dem Jahr 1956 und sei überholt. Es sei nie angepasst worden, weil niemand daran gedacht habe, "dass jemand es für so eine Geschichte – ich sage nicht missbrauchen – gebrauchen kann", so der Arbeitsrechtler. Damals lagen laut Gerlach die Pensionsbeiträge bei 10 bis 11 Prozent, jetzt bei 22 Prozent. Eine Gesetzesänderung wäre jetzt der richtige Weg.

Ohne Gesetzesänderung muss die Bank Austria nur 7 Prozent des Letztgehaltes eines Mitarbeiters zu dessen Pension beitragen, während alle anderen 22 Prozent bezahlen müssten. Die Begünstigung der Bank könnte nach Schätzung der Grünen bis zu 1 Mrd. Euro betragen. Die Bank Austria hält das Vorhaben weiterhin für rechtmäßig und gesetzlich gedeckt und hat dazu entsprechende Rechtsmeinungen eingeholt. (APA, 28.1.2016)