Wien – Dass einem jungen Mann ein Sexualdelikt vorgeworfen wird, ist für die Justiz nichts Ungewöhnliches. Wenn es allerdings um einen Afghanen geht, wird es es in Zeiten wie diesen eine brisante Mischung. Auf Mostafa J., der sich wegen versuchter Vergewaltigung vor einem Schöffensenat unter Vorsitz von Sonja Höpler-Salat verantworten muss, trifft das zu. Der Prozess zeigt aber auch, dass die auch in Medien gerne aufgestellte Gleichung "Anzeige = Schuld" möglicherweise doch nicht immer stimmt.

Ende August soll der 23-Jährige nach einer ziemlich alkoholträchtigen Feier eine junge Frau auf ein Bett geworfen und mit den Worten "Ich will mit dir ficken" begrapscht haben, während er auf ihr lag, sagt die Staatsanwältin. Retten konnte sich das angebliche Opfer, indem sie dem Twen einen Stoß versetzte und der sich daraufhin in seinem betrunkenen Zustand übergeben musste.

Bier und Wodka

Der junge Mann leugnet. Man sei zu viert in seinem vielleicht 15 Quadratmeter großen Zimmer in einer Wohngemeinschaft gewesen, schildert er die Ausgangssituation. Die Beziehung zwischen den anwesenden beiden Männern und den beiden Frauen muss man als flüchtig beschreiben. Allerdings gut genug, um gemeinsam Wodka und Bier zu trinken.

"Mir ist es irgendwann schlecht gegangen, ich bin dreimal auf das WC und habe erbrochen", erzählt der Angeklagte. Den Alkoholkonsum stellte er ein, irgendwann bat er die beiden jungen Frauen, sein Bett freizumachen, damit er sich hinlegen könne.

Ziemlich das Letzte, woran er sich erinnern kann, ist, dass S., das angebliche Opfer, sagte, sie habe Hunger. Sie habe der anderen Frau ihre Bankomatkarte samt Code gegeben, damit die Geld abheben und Essen besorgen kann. Erst am nächsten Morgen sei er wieder aufgewacht, sagt der Angeklagte.

Unübersichtliche Angelegenheit

Die Geschichte des schmächtigen J. klingt zunächst durchaus stringent, die Angelegenheit wird aber dann zusehends unübersichtlicher.

Das Opfer bleibt bei seiner Version. Und: Der zweite anwesende Mann habe ihr nach dem Übergriff die Geldtasche gestohlen und sei gegangen – das hat der in einem eigenen Verfahren sogar gestanden und ist dafür verurteilt worden. Angezeigt hat sie das alles am nächsten Tag.

Rebecca B., die zweite Feiernde, sagt als Zeugin dagegen wieder etwas ganz anderes. "Ich habe mir an dem Abend schon gedacht, dass irgendein Scheiß passiert", sagt sie – meint damit aber S., die sie auch eher flüchtig kennt.

Gestohlene Geldtasche

Die sei sturzbetrunken gewesen, daher habe auch sie zum Bankomaten gehen müssen, was sie ursprünglich ablehnte. Als sie zurückkam, sei der Angeklagte müde auf dem Bett gesessen, und S. habe sich furchtbar echauffiert – über die verschwundene Geldtasche.

"Hat sie auch einen verstörten Eindruck gemacht oder gezittert?", fragt Verteidiger Gerald Schefcik. "Nein, überhaupt nicht", lautet die Antwort. Was der Zeugin auch noch seltsam vorkommt: "Warum hat sie mir nichts erzählt, als wir gemeinsam zum Bus gegangen sind?" – "Das müssen Sie sie selbst fragen", antwortet die Vorsitzende.

Es wird aber noch seltsamer: Die Zeugin behauptet, sie habe vom Geldtaschendieb erfahren, dass diesem wiederum der Angeklagte erzählt habe, er habe S. einmal festgehalten, als die die Tasche der Zeugin durchsuchen wollte. J. bestreitet das nicht nur, er sagt auch, dass er mit dem anderen Mann nach dem Abend überhaupt keinen Kontakt mehr gehabt hat.

Da dieser Zeuge nicht erschienen ist, vertagt Höpler-Salat auf März. (Michael Möseneder, 28.1.2016)