Wien – Die SPÖ will Privatkonkurse neu regeln. Sie fordert, wie auch in Deutschland die Mindestquote von zehn Prozent zu streichen. Diese sei ein "volkswirtschaftlicher Unsinn" und behindere eine Restschuldbefreiung, argumentierte Konsumentenschutzsprecherin Angela Lueger in einer Aussendung am Dienstag.

Schafft es ein privater Schuldner im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht, die zehn Prozent nicht an seine Gläubiger zurückzuzahlen, wird gepfändet. Die staatlich anerkannten Schuldnerberatungen machen sich immer wieder für die Abschaffung der Mindestquote im privaten Entschuldungsverfahren stark. Gegenteiliger Ansicht sind die Gläubigerschutzverbände.

Im Vorjahr gab es knapp 10.000 Privatinsolvenzen. Der durchschnittliche Schuldner ist männlich, in der Hälfte der Fälle ohne Job, zwischen 30 und 50 Jahre alt, lebt in der Stadt und hat einen formell geringen Bildungsgrad. Im Schnitt ist er mit fast 67.000 Euro verschuldet.

Lueger: Verfahren dauern zu lang

Die Verfahren würden mit sieben Jahren auch zu lang dauern, sagt Lueger. Österreich hinke mit seinen "strengsten" Regeln international hinterher, in anderen EU-Ländern dauere das Abschöpfungsverfahren nur drei bis fünf Jahre.

Bei der roten Enquete im Parlament zum Thema Privatkonkurs am Dienstag schaute auch der scheidende Sozialminister Rudolf Hundstorfer vorbei. In der entsprechenden Aussendung wird der SPÖ-Präsidentschaftskandidat damit zitiert, dass "gerade die Zielpunkt-Pleite gezeigt hat, wie wichtig eine Reform der Privatinsolvenz ist". Menschen mit geringen Einkommen müsse in dieser schwierigen Situation geholfen werden, um wieder "am Leben teilhaben" zu können.

Wirtschaftskammer gegen Reform

Kritik an der SPÖ-Idee, Mindestquoten im Privatkonkurs abzuschaffen, kam am Dienstag von der Wirtschaftskammer. Vergleiche man die Rechtslage mit jener in Deutschland, wo es keine Mindestquote gibt, zeige sich, "dass die österreichische Rechtslage zu besseren Ergebnissen führt". Die SPÖ-Forderungen würden berechtigte Interessen der Gläubiger verneinen. Mehr als 90 Prozent der Privatkonkursverfahren würden positiv abgeschlossen, erklärt die Kammer mit Verweis auf eine Auswertung des Kreditschutzverbands von 1870.

"Eine Verkürzung der Abschöpfungsfrist wäre nachteilig für den Schuldner, denn er müsste dann die Quote in einem kürzeren Zeitraum aufbringen", argumentiert die Leiterin der Abteilung für Rechtspolitik in der Wirtschaftskammer, Rosemarie Schön. (APA, 26.1.2016)